Page - 403 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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lassungderabstraktenRechtsnormversprichtschondiestaatlicheGemeinschaft
künftigen Rechtsschutz durch den Richter«.297 – Im Zivilprozess werden ver-
schiedene Zwecke verfolgt: Der Richter sei bestrebt, eine »rechtsrichtige Ent-
scheidung«anhandeines Sachverhaltes zu treffen, der entwederder »wahre« ist
oderaber jener,der vondenParteienvorgetragenwerdeundandenderRichter
durchGesetzgebundensei; dieParteienversuchen, eineEntscheidungzuerrin-
gen,diemit ihremUrteilsantragübereinstimme.»DerStaathatkeinSelbstinter-
esse imProzesse,abererhateinInteresseamProzesse(Stein),angesetzgemäßer
FührungdurchParteienundRichterundandes letzterenrichtigerArbeit.«298
Obwohl Sperl die Reine Rechtslehre ausdrücklich ablehnte, ortete Hans
Schimadoch einen gewissenEinfluss, dennamentlichMerkl auf Sperl bei der
Ausbildungeiner»TypologiederprozessualenEinrichtungen«ausgeübthatte.299
Das Lehrbuch enthielt in großem AusmaßVergleiche mit der ausländischen
Gesetzgebung, und zwar so, dass verschiedene Institutionen, die inden jewei-
ligen Rechtsordnungen denselben Zweck erfüllen, parallelisiert wurden, ohne
Rücksicht,wiesienachder jeweiligennationalenDogmatikeinzuordnenseien.
Er nanntedieseMethode in seinemLehrbuchals eine »objektive«, in späteren
AufsätzendieMethodeder »Typen-Vergleichung«.300Dieskorrespondiertemit
einerumfangreichenForschungstätigkeitSperlszuminternationalenRecht,die
nach eigenenAngabenmit einemÄgypten-Aufenthalt 1905 ihrenAnfang ge-
nommenhatte und dazu führte, dass er auch in einer japanischen Zeitschrift
publizierteund inWienVorlesungenz.B.überdasEherechtundEheverfahren
inDeutschland,derSchweiz,Ungarn,Frankreich,PortugalundderTürkeihielt.
Inwieweit sich hier Sperl auf verlässliche Übersetzungen der einschlägigen
Normenstützenkonnteoderder fremdenSprachengar selbstmächtigwar, ist
unbekannt.WegweisendwarSperlsAnsicht,dassderLuftraum–imGegensatz
zur offenen See – der Hoheitsgewalt des »Bodenstaates« unterworfen sei.301
Schon1912verfassteer fürdenk.k.österreichischenAeroklubeinenAntragan
die F¦deration aeronautique international betreffend ein einheitliches Luft-
verkehrsrecht. Für seine Verdienste umdas internationale Recht wurde Sperl
1922 alsAssoci¦, 1950 alsMembre in das Institut de droit international aufge-
nommen.302
In seiner 1952 verfassten »Selbstdarstellung« berichtet Sperl auchvon zwei
297 Ebd. 3 f.
298 Ebd.7.
299 Schima, Sperl 358.
300 Sperl, Lehrbuch IV; Sperl, Selbstdarstellung178 f; Schima,Nachruf aufHansSperl 48.
301 ZudiesemThemahieltSperl aufEinladungderWiener JuristischenGesellschaft (siehezu
dieser nochunten 704) imSeptember 1910mehrereVorträge in Salzburg: GZ 61 (1910)
381–384.
302 Schima, Sperl 360, 365.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 403
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik