Page - 407 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wohl«318undverließTirol schon im Juni 1909,worauf er Landesgerichtsrat beim
LandesgerichtWienwurde;dieveniaalsPrivatdozentderUniversitätWien ließer
sich erneuern.1911wurdeWalker wiederum ins Justizministeriumberufen und
leitete dort als Sektionsrat die internationaleAbteilung,weshalb er bei vielen in-
ternationalenVertragsverhandlungen,wie etwadenFriedensverträgenvonBuka-
rest 1918 und St. Germain 1919,mitwirkte. Auchwirkte er federführend an der
liechtensteinischenZivilprozessreform1912mit. Imselben Jahr, 1912,wurde ihm
derTitel einesordentlichenProfessorsderUniversitätWienverliehen, 1914avan-
cierteerzumMinisterialrat.319
1922wurdeWalkerzumPräsidentendesAbrechnungsgerichtshofesernannt,
welcher alsRechtsmittelinstanzüberdieEntscheidungendes ebenfalls neuge-
gründetenAbrechnungsamteszuentscheidenhatte.BeidewarenimGefolgedes
Staatsvertrages von Saint Germain entstanden, der u.a. die Begleichung von
Schulden von Privatpersonen regelte, die vor dem Krieg oder während des
Krieges fällig geworden waren und nun von einem Staatsangehörigen eines
vertragsschließenden Staates an einen Staatsangehörigen eines gegnerischen
Staates(alsoz.B.SchuldeneinesÖsterreichersaneinenBriten)zuzahlenhatte.
Der Abrechnungsgerichtshof bestand aus einem Präsidenten, einemVizeprä-
sidentenundweiteren24 (teils sach-, teils rechtskundigen)Mitgliedern,denen
richterlicheUnabhängigkeit,UnversetzbarkeitundUnabsetzbarkeitzukam.Der
PräsidentwurdeaufVorschlagderBundesregierung (derwiederumauf einem
einvernehmlichenVorschlag des Finanz- unddes Justizministers basierte) er-
nannt. Sowie auch die anderenMitglieder, so übte auch der Präsident seine
Tätigkeit nebenamtlich aus; nichtsdestoweniger schiedWalker 1922 als Sekti-
onschef ausdemJustizministeriumaus.320
Bereits 1920 hatte die Fakultät auf Antrag von Strisower und Schey be-
schlossen, die veniadocendiWalkers aufdas internationalePrivatrecht auszu-
dehnen. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 9.September 1924
wurdeWalker zumordentlichen Professor ernannt und sollte gemeinsammit
demgleichzeitig zumOrdinarius ernanntenOskarPiskodasbürgerlicheRecht
vertreten.321 Im akademischen Jahr 1930/31war erDekan derWiener Rechts-
und Staatswissenschaftlichen Fakultät. 1933 kam es dann zu dem erwähnten
»Tausch«, sodass er ab der Emeritierung Sperls das Zivilverfahrensrecht be-
318 Klang,Walker276.
319 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615,PersonalaktWalkerGustav;Schima,
Walker;Mair, Zivilverfahrensrecht 334 f.
320 Art248und249StaatsvertragSt.GermainStGBl. 303/1920;BG16.7. 1921BGBl393/1921
(Vorkriegsschuldengesetz);VOdesBMJ imEinvernehmenmitdemBMFvom20.7. 1922
BGBl562/1922überdieVerfassungunddasVerfahrendesAbrechnungsgerichtshofes.Vgl.
dazuPils,Abrechnungsgerichtshof.
321 Dazuoben355.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 407
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik