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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wohl«318undverließTirol schon im Juni 1909,worauf er Landesgerichtsrat beim LandesgerichtWienwurde;dieveniaalsPrivatdozentderUniversitätWien ließer sich erneuern.1911wurdeWalker wiederum ins Justizministeriumberufen und leitete dort als Sektionsrat die internationaleAbteilung,weshalb er bei vielen in- ternationalenVertragsverhandlungen,wie etwadenFriedensverträgenvonBuka- rest 1918 und St. Germain 1919,mitwirkte. Auchwirkte er federführend an der liechtensteinischenZivilprozessreform1912mit. Imselben Jahr, 1912,wurde ihm derTitel einesordentlichenProfessorsderUniversitätWienverliehen, 1914avan- cierteerzumMinisterialrat.319 1922wurdeWalkerzumPräsidentendesAbrechnungsgerichtshofesernannt, welcher alsRechtsmittelinstanzüberdieEntscheidungendes ebenfalls neuge- gründetenAbrechnungsamteszuentscheidenhatte.BeidewarenimGefolgedes Staatsvertrages von Saint Germain entstanden, der u.a. die Begleichung von Schulden von Privatpersonen regelte, die vor dem Krieg oder während des Krieges fällig geworden waren und nun von einem Staatsangehörigen eines vertragsschließenden Staates an einen Staatsangehörigen eines gegnerischen Staates(alsoz.B.SchuldeneinesÖsterreichersaneinenBriten)zuzahlenhatte. Der Abrechnungsgerichtshof bestand aus einem Präsidenten, einemVizeprä- sidentenundweiteren24 (teils sach-, teils rechtskundigen)Mitgliedern,denen richterlicheUnabhängigkeit,UnversetzbarkeitundUnabsetzbarkeitzukam.Der PräsidentwurdeaufVorschlagderBundesregierung (derwiederumauf einem einvernehmlichenVorschlag des Finanz- unddes Justizministers basierte) er- nannt. Sowie auch die anderenMitglieder, so übte auch der Präsident seine Tätigkeit nebenamtlich aus; nichtsdestoweniger schiedWalker 1922 als Sekti- onschef ausdemJustizministeriumaus.320 Bereits 1920 hatte die Fakultät auf Antrag von Strisower und Schey be- schlossen, die veniadocendiWalkers aufdas internationalePrivatrecht auszu- dehnen. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 9.September 1924 wurdeWalker zumordentlichen Professor ernannt und sollte gemeinsammit demgleichzeitig zumOrdinarius ernanntenOskarPiskodasbürgerlicheRecht vertreten.321 Im akademischen Jahr 1930/31war erDekan derWiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. 1933 kam es dann zu dem erwähnten »Tausch«, sodass er ab der Emeritierung Sperls das Zivilverfahrensrecht be- 318 Klang,Walker276. 319 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton615,PersonalaktWalkerGustav;Schima, Walker;Mair, Zivilverfahrensrecht 334 f. 320 Art248und249StaatsvertragSt.GermainStGBl. 303/1920;BG16.7. 1921BGBl393/1921 (Vorkriegsschuldengesetz);VOdesBMJ imEinvernehmenmitdemBMFvom20.7. 1922 BGBl562/1922überdieVerfassungunddasVerfahrendesAbrechnungsgerichtshofes.Vgl. dazuPils,Abrechnungsgerichtshof. 321 Dazuoben355. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 407
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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