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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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slowakischen Praxis überarbeitet und 1926 in Reichenberg [Liberec/CZ] neu herausgebrachtwurde.327 Nochumfangreicher als sein »Exekutionsrecht« warWalkersHandbuch des InternationalenPrivatrechts,welches zwischen1921und1934 fünfAuflagener- lebte undbei der letzten aufüber tausend Seiten angewachsenwar.Wie schon ähnlichimVorwortzumExekutionsrecht,soerklärteWalkerauchimVorwortzu diesemBuch,dass»allesRechtdazuda ist, damit es sichverwirkliche«,weshalb dieRechtslehreweder in»blindeAnbetung«noch»leichtfertigeMißachtungdes Gesetzes«verfallendürfe.328Erselbstverfolgte– inbeidenWerken–einebetont praxisnaheDarstellung,diesowohlbreite theoretischeErörterungenvermiedals auchAuseinandersetzungenmit Sonderfällen, die für die Allgemeinheit keinen Erkenntnisgewinn brachten, hintanstellte.329 Folgte er in seinem »Exekutions- recht« nochmöglichst nahe demGesetzestext, so stellte ihn das Internationale PrivatrechtdiesbezüglichvorgroßeSchwierigkeiten:»KlareRechtssätzesindhier seltenund indenwenigenBestimmungen,welchedieGesetzgebungenmancher Staaten enthalten, ist diese verwickelte und ausgedehnte Lehre auch nicht im entferntestenerschöpft.«330NamentlichdieRegelungen imABGB331wurdenvon Walker als »lückenhaft und dürftig« bezeichnet. »Auf demGebiete des Famili- enrechts,wodieRechtsunsicherheitempfindlicheristdennirgendwo,versagtdas Gesetzfastganz.«332GeradeindiesemRechtsgebietzeigesichaberauch,wiesehr das nationale Recht »mit der geschichtlichen Entwicklung, mit Volkesart und Volkessitte, mit religiösen, sozialen und nationalen Anschauungen untrennbar verbunden« sei. »Der Gedanke, für alle Kulturstaaten das gleiche bürgerliche Rechtzuschaffen…hataufphantasievolleJuristeneineneigenenReizausgeübt.« RealistischseidiesabernurfürgewisseMaterienv.a.desWirtschaftsprivatrechts (Eisenbahnfrachtrecht,Urheberrecht,Wechselrechtu.a.).333HerbwurdedasBuch vonHeinrich Klang kritisiert, der es zwar als »unentbehrlichesHandbuch der österreichischenPraxis«würdigte, ihmabernichtdieStellungeiner»Arbeitvon selbständiger wissenschaftlicher Bedeutung« zumaß, zumal Walker nur die herrschendenLehrmeinungenzusammengefassthabe.334 1925 wurde unter der PräsidentschaftWalkers ein österreichischer Zweig- verein der International Law Association (ILA) gegründet. Die ILA, 1873 in 327 Walker,Prochaska, Exekutionsrecht. 328 Walker, InternationalesPrivatrechtVI. 329 Klein,Walkers InternationalesPrivatrecht 22. 330 Walker, InternationalesPrivatrecht3. 331 V.a. die §§33–38ABGB; diese ParagraphenwurdenvonWalker auch imgroßenABGB- Kommentar vonHeinrichKlang (BandI,Wien1933)kommentiert. 332 Walker, InternationalesPrivatrecht54. 333 Ebd.76–84. 334 Klang,Walker276. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 409
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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