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slowakischen Praxis überarbeitet und 1926 in Reichenberg [Liberec/CZ] neu
herausgebrachtwurde.327
Nochumfangreicher als sein »Exekutionsrecht« warWalkersHandbuch des
InternationalenPrivatrechts,welches zwischen1921und1934 fünfAuflagener-
lebte undbei der letzten aufüber tausend Seiten angewachsenwar.Wie schon
ähnlichimVorwortzumExekutionsrecht,soerklärteWalkerauchimVorwortzu
diesemBuch,dass»allesRechtdazuda ist, damit es sichverwirkliche«,weshalb
dieRechtslehreweder in»blindeAnbetung«noch»leichtfertigeMißachtungdes
Gesetzes«verfallendürfe.328Erselbstverfolgte– inbeidenWerken–einebetont
praxisnaheDarstellung,diesowohlbreite theoretischeErörterungenvermiedals
auchAuseinandersetzungenmit Sonderfällen, die für die Allgemeinheit keinen
Erkenntnisgewinn brachten, hintanstellte.329 Folgte er in seinem »Exekutions-
recht« nochmöglichst nahe demGesetzestext, so stellte ihn das Internationale
PrivatrechtdiesbezüglichvorgroßeSchwierigkeiten:»KlareRechtssätzesindhier
seltenund indenwenigenBestimmungen,welchedieGesetzgebungenmancher
Staaten enthalten, ist diese verwickelte und ausgedehnte Lehre auch nicht im
entferntestenerschöpft.«330NamentlichdieRegelungen imABGB331wurdenvon
Walker als »lückenhaft und dürftig« bezeichnet. »Auf demGebiete des Famili-
enrechts,wodieRechtsunsicherheitempfindlicheristdennirgendwo,versagtdas
Gesetzfastganz.«332GeradeindiesemRechtsgebietzeigesichaberauch,wiesehr
das nationale Recht »mit der geschichtlichen Entwicklung, mit Volkesart und
Volkessitte, mit religiösen, sozialen und nationalen Anschauungen untrennbar
verbunden« sei. »Der Gedanke, für alle Kulturstaaten das gleiche bürgerliche
Rechtzuschaffen…hataufphantasievolleJuristeneineneigenenReizausgeübt.«
RealistischseidiesabernurfürgewisseMaterienv.a.desWirtschaftsprivatrechts
(Eisenbahnfrachtrecht,Urheberrecht,Wechselrechtu.a.).333HerbwurdedasBuch
vonHeinrich Klang kritisiert, der es zwar als »unentbehrlichesHandbuch der
österreichischenPraxis«würdigte, ihmabernichtdieStellungeiner»Arbeitvon
selbständiger wissenschaftlicher Bedeutung« zumaß, zumal Walker nur die
herrschendenLehrmeinungenzusammengefassthabe.334
1925 wurde unter der PräsidentschaftWalkers ein österreichischer Zweig-
verein der International Law Association (ILA) gegründet. Die ILA, 1873 in
327 Walker,Prochaska, Exekutionsrecht.
328 Walker, InternationalesPrivatrechtVI.
329 Klein,Walkers InternationalesPrivatrecht 22.
330 Walker, InternationalesPrivatrecht3.
331 V.a. die §§33–38ABGB; diese ParagraphenwurdenvonWalker auch imgroßenABGB-
Kommentar vonHeinrichKlang (BandI,Wien1933)kommentiert.
332 Walker, InternationalesPrivatrecht54.
333 Ebd.76–84.
334 Klang,Walker276.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 409
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik