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desKonkursrechtes1914beteiligt,349verfassteergemeinsammitRobertBartsch
einen Kommentar zur Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsordnung, der
zwischen 1916 und 1937 drei Auflagen erlebte.350 Für seine Studenten an der
Hochschule fürWelthandel verfasste er einen »Grundriss der kaufmännischen
Rechtslehre«,der1927inzweiterAuflageerschien.VorallemaberseinLehrbuch
des Zivilprozess- und Exekutionsrechts setzte »für JahrzehnteMaßstäbe« im
österreichischenZivilprozessrecht.351Es erschien 1903/06 in erster, 1930/32 in
zweiterAuflage,352 letzterewarmit1136SeitendemKonkurrenzwerkvonSperl
schonvomUmfangherdurchausebenbürtig,undauchPollakbeschränktesich
nicht auf die Darstellung des Zivilprozessrechts der kleinen RepublikÖster-
reich;vielmehrgingerauchausführlichaufGesetzgebungundRechtsprechung
inderTschechoslowakei353ein(wobeierfreimütigeinbekannte,dasserdiesenur
dorterfassenkonnte,wosieaufDeutschpubliziertwar);undauchHinweiseauf
diereichsdeutscheZPOfehltennicht,sodassauchPollaksWerkeinenwertvollen
Beitrag zur Rechtsvergleichung lieferte. Umfangreiche rechtstheoretische Er-
örterungenwie imLehrbuch Sperls fehlten bei Pollak, dafür bemühte er sich
mehrfach, die verfassungsrechtliche und wohlfahrtsstaatliche Bedeutung des
Zivilprozessrechtes hervorzuheben. Scharf wandte er sich gegen »Begriffsju-
risprudenz und Doktrinarismus«: »so wenig öder Utilitarismus oder reine
WortauslegungderRechtserkenntnisunddemRechtslebenwahrhaft zudienen
vermögen, ebensowenig sindhiezuErwägungenreinoderwesentlichbegriffli-
cherArtnütze.«354DifferenzenzuSperl gabesbeispielsweisebeiderFrageder
objektivenVersäumnistheorie; hier lehnte esPollak– imGegensatz zuSperl –
ab, bei einemWiedereinsetzungsantrag auf subjektiveVerhältnisse der säumi-
gen Partei abzustellen. Schima urteilt, dass Franz Klein mit dem Lehrbuch
Pollaks»einen für seineGesetzeebenbürtigenInterpreten«gefundenhatte,der
sichabernichtnurhierals»JüngerFranzKleinsstrengsterObservanz«erwies,
sondernsichauchbeiallengesetzgeberischenReformvorhabenaufdemGebiet
des Zivilprozessrechts scharf gegen jede »Verwässerung der Klein’schen
Grundsätze«wandte.355Aber auch gegendenvon ihmgeorteten »Präjudizien-
349 KsVOvom10.12. 1914RGBl337/1914; vgl. dazuOgris,Rechtsentwicklung587.
350 Schon1897hattePollakeineerstekompakteDarstellungdieserMateriegegeben:Schima,
Pollak460.
351 Mair, Zivilverfahrensrecht314.
352 Pollak, Zivilprozessrecht. Aufgrund der Erscheinungsweise in Lieferungen findet sich zu-
weilenderHinweis, eshabesichumeinmehrbändigesWerkgehandelt; allerdingswardieses
durchpaginiert, sodass die Lieferungen höchstens als Teilbände bezeichnet werden können.
353 DieTschechoslowakei hatte anden altösterreichischenZivilprozessgesetzen festgehalten,
diese aber in Details mehrfach geändert, insbesondere das Gewerbegerichtsgesetz 1896
aufgehoben.Vgl. dieÜbersichtbeiPollak, Zivilprozessrecht1135 f.
354 Pollak, Zivilprozessrecht III.
355 Schima, Pollak459.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 413
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik