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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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desKonkursrechtes1914beteiligt,349verfassteergemeinsammitRobertBartsch einen Kommentar zur Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsordnung, der zwischen 1916 und 1937 drei Auflagen erlebte.350 Für seine Studenten an der Hochschule fürWelthandel verfasste er einen »Grundriss der kaufmännischen Rechtslehre«,der1927inzweiterAuflageerschien.VorallemaberseinLehrbuch des Zivilprozess- und Exekutionsrechts setzte »für JahrzehnteMaßstäbe« im österreichischenZivilprozessrecht.351Es erschien 1903/06 in erster, 1930/32 in zweiterAuflage,352 letzterewarmit1136SeitendemKonkurrenzwerkvonSperl schonvomUmfangherdurchausebenbürtig,undauchPollakbeschränktesich nicht auf die Darstellung des Zivilprozessrechts der kleinen RepublikÖster- reich;vielmehrgingerauchausführlichaufGesetzgebungundRechtsprechung inderTschechoslowakei353ein(wobeierfreimütigeinbekannte,dasserdiesenur dorterfassenkonnte,wosieaufDeutschpubliziertwar);undauchHinweiseauf diereichsdeutscheZPOfehltennicht,sodassauchPollaksWerkeinenwertvollen Beitrag zur Rechtsvergleichung lieferte. Umfangreiche rechtstheoretische Er- örterungenwie imLehrbuch Sperls fehlten bei Pollak, dafür bemühte er sich mehrfach, die verfassungsrechtliche und wohlfahrtsstaatliche Bedeutung des Zivilprozessrechtes hervorzuheben. Scharf wandte er sich gegen »Begriffsju- risprudenz und Doktrinarismus«: »so wenig öder Utilitarismus oder reine WortauslegungderRechtserkenntnisunddemRechtslebenwahrhaft zudienen vermögen, ebensowenig sindhiezuErwägungenreinoderwesentlichbegriffli- cherArtnütze.«354DifferenzenzuSperl gabesbeispielsweisebeiderFrageder objektivenVersäumnistheorie; hier lehnte esPollak– imGegensatz zuSperl – ab, bei einemWiedereinsetzungsantrag auf subjektiveVerhältnisse der säumi- gen Partei abzustellen. Schima urteilt, dass Franz Klein mit dem Lehrbuch Pollaks»einen für seineGesetzeebenbürtigenInterpreten«gefundenhatte,der sichabernichtnurhierals»JüngerFranzKleinsstrengsterObservanz«erwies, sondernsichauchbeiallengesetzgeberischenReformvorhabenaufdemGebiet des Zivilprozessrechts scharf gegen jede »Verwässerung der Klein’schen Grundsätze«wandte.355Aber auch gegendenvon ihmgeorteten »Präjudizien- 349 KsVOvom10.12. 1914RGBl337/1914; vgl. dazuOgris,Rechtsentwicklung587. 350 Schon1897hattePollakeineerstekompakteDarstellungdieserMateriegegeben:Schima, Pollak460. 351 Mair, Zivilverfahrensrecht314. 352 Pollak, Zivilprozessrecht. Aufgrund der Erscheinungsweise in Lieferungen findet sich zu- weilenderHinweis, eshabesichumeinmehrbändigesWerkgehandelt; allerdingswardieses durchpaginiert, sodass die Lieferungen höchstens als Teilbände bezeichnet werden können. 353 DieTschechoslowakei hatte anden altösterreichischenZivilprozessgesetzen festgehalten, diese aber in Details mehrfach geändert, insbesondere das Gewerbegerichtsgesetz 1896 aufgehoben.Vgl. dieÜbersichtbeiPollak, Zivilprozessrecht1135 f. 354 Pollak, Zivilprozessrecht III. 355 Schima, Pollak459. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 413
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938