Page - 415 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 415 -
Text of the Page - 415 -
Petscheksalsäußerstexakt, japenibel,wasmanchmalzuLastenderLesbarkeit
ging;zahlreicheRechtsbegriffe–soetwa»Rechtsschutzfähigkeit«oder»relative
Unbeachtlichkeit« –wurden von ihm geprägt, ohne dassman Petschek einen
Begriffsjuristennennendürfe,zumalerausdenBegriffenniemehrherausholte,
alserzuvorinsiegesteckthatte.359PraktischeAuswirkungenhatteinsbesondere
der von ihm indieRechtssprache neu eingeführte Begriff »Bindungskonflikt«
für das Problem, dass eine Behörde in einerVorfrage einen Sachverhalt beur-
teilenmusste,dervoneineranderenBehördeentschiedenwordenwar.Dieswar
insbesondere imberüchtigtenDispensehenstreitderFall,woZivilgerichteüber
die Gültigkeit von Ehen entschieden, die nach Erteilung einer Dispens der
Landesstellegeschlossenwordenwaren.360DerVfGHhattehier–aufBetreiben
Kelsens – von einem »indirekten Kompetenzkonflikt« gesprochen,361 worauf
Petschek1929im»Zentralblatt«schrieb,»daßder indirekteKompetenzkonflikt
bloßeFruchtuntechnischerTerminologie ist,daßerdieeinfacheBeantwortung
einer Prämisse auf dasNiveau einer Entscheidung hinaufschraubt und so aus
demGebietderrechtlichenSachbeurteilung,woalleindieFrage,obdasGericht
an den betreffenden Verwaltungsakt gebunden sei, auszutragen ist, in einen
Zweifelüber denKompetenzbereichübersetzt.«362DakeinKompetenzkonflikt
imechtenWortsinnevorliege, sei aberauchArtikel 138B-VGnichtanwendbar
unddieKompetenzdesVfGHzurEntscheidungüberDispensehennicht gege-
ben. Nachdem der VfGH 1930 personell neu zusammengesetzt worden war
(worauf weiter unten noch einzugehen ist), folgte auch er dieser Auffassung;
namentlichwar esder neueVerfassungsrichterAdamovich, der inder Sitzung
desVfGHvom7. Juli 1930 erklärte, dass es sich bei der »Dispensehenproble-
matik«nichtumKompetenzkonflikteimSinnedesArtikel 138B-VGhandleund
damit,wennauchnichtausdrücklich,derLehrePetscheksfolgte,woransichdie
Mehrheit derübrigenMitglieder anschloss.363
Auch Petschek verlor am 22.April 1938 seine venia docendi; im Juni 1939
musste er– fast genauzwanzig JahrenachseinerEmigrationausCzernowitz–
erneut flüchten. Er gelangte an die Harvard Law School, wo er als research
associate tätigwarundu.a. einSystemdesösterreichischenZivilprozessrechts
schrieb, dessen Veröffentlichung er aber nicht mehr erlebte: Georg Petschek
erlagam5.September1947 inCambridge (Mass.) einemSchlaganfall.
359 Ebd.315.
360 Siehezudiesemoben378.
361 Siehe dazu insbes. Kelsen, Der Begriff des Kompetenzkonfliktes, sowieWalter, Hans
KelsenalsVerfassungsrichter59.
362 Petschek, IndirekterKompetenzkonfliktundBindungskonflikt 371 f.
363 Siehe vor allemdasErkenntnis desVfGHvom7.7. 1930K1/1930,VfSlg 1341, unddazu
Harmat, EheaufWiderruf 420 ff.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 415
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik