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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Petscheksalsäußerstexakt, japenibel,wasmanchmalzuLastenderLesbarkeit ging;zahlreicheRechtsbegriffe–soetwa»Rechtsschutzfähigkeit«oder»relative Unbeachtlichkeit« –wurden von ihm geprägt, ohne dassman Petschek einen Begriffsjuristennennendürfe,zumalerausdenBegriffenniemehrherausholte, alserzuvorinsiegesteckthatte.359PraktischeAuswirkungenhatteinsbesondere der von ihm indieRechtssprache neu eingeführte Begriff »Bindungskonflikt« für das Problem, dass eine Behörde in einerVorfrage einen Sachverhalt beur- teilenmusste,dervoneineranderenBehördeentschiedenwordenwar.Dieswar insbesondere imberüchtigtenDispensehenstreitderFall,woZivilgerichteüber die Gültigkeit von Ehen entschieden, die nach Erteilung einer Dispens der Landesstellegeschlossenwordenwaren.360DerVfGHhattehier–aufBetreiben Kelsens – von einem »indirekten Kompetenzkonflikt« gesprochen,361 worauf Petschek1929im»Zentralblatt«schrieb,»daßder indirekteKompetenzkonflikt bloßeFruchtuntechnischerTerminologie ist,daßerdieeinfacheBeantwortung einer Prämisse auf dasNiveau einer Entscheidung hinaufschraubt und so aus demGebietderrechtlichenSachbeurteilung,woalleindieFrage,obdasGericht an den betreffenden Verwaltungsakt gebunden sei, auszutragen ist, in einen Zweifelüber denKompetenzbereichübersetzt.«362DakeinKompetenzkonflikt imechtenWortsinnevorliege, sei aberauchArtikel 138B-VGnichtanwendbar unddieKompetenzdesVfGHzurEntscheidungüberDispensehennicht gege- ben. Nachdem der VfGH 1930 personell neu zusammengesetzt worden war (worauf weiter unten noch einzugehen ist), folgte auch er dieser Auffassung; namentlichwar esder neueVerfassungsrichterAdamovich, der inder Sitzung desVfGHvom7. Juli 1930 erklärte, dass es sich bei der »Dispensehenproble- matik«nichtumKompetenzkonflikteimSinnedesArtikel 138B-VGhandleund damit,wennauchnichtausdrücklich,derLehrePetscheksfolgte,woransichdie Mehrheit derübrigenMitglieder anschloss.363 Auch Petschek verlor am 22.April 1938 seine venia docendi; im Juni 1939 musste er– fast genauzwanzig JahrenachseinerEmigrationausCzernowitz– erneut flüchten. Er gelangte an die Harvard Law School, wo er als research associate tätigwarundu.a. einSystemdesösterreichischenZivilprozessrechts schrieb, dessen Veröffentlichung er aber nicht mehr erlebte: Georg Petschek erlagam5.September1947 inCambridge (Mass.) einemSchlaganfall. 359 Ebd.315. 360 Siehezudiesemoben378. 361 Siehe dazu insbes. Kelsen, Der Begriff des Kompetenzkonfliktes, sowieWalter, Hans KelsenalsVerfassungsrichter59. 362 Petschek, IndirekterKompetenzkonfliktundBindungskonflikt 371 f. 363 Siehe vor allemdasErkenntnis desVfGHvom7.7. 1930K1/1930,VfSlg 1341, unddazu Harmat, EheaufWiderruf 420 ff. ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 415
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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