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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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scheAbhandlungen«, inderu.a. dieForschungsergebnissedes Institutspubli- ziert wurden, und verfolgte engagiert den Ausbau dieses wissenschaftlichen Zentrums. In der Lehre vertrat Gleispach stets alsOrdinarius dieHauptvorlesungen zu StrafrechtundStrafprozessrecht.DanebenhielterÜbungenundSeminare,sowie abdemSommersemester 1923 je eineLehrveranstaltungamInstitut fürdie ge- samteStrafrechtswissenschaftundKriminalistik–seineSpezialgebiete lagenauf derPönologie, zudererbereits inPragLehrveranstaltungenanbot,derKrimin- alpolitik und der Erforschung derVerbrechensursachen. Zwar folgte Gleispach Liszts Idee von der gesamten Strafrechtswissenschaft, die nicht nur die Straf- rechtsdogmatik, sondern auchKriminologie undKriminalistik umfasste, doch warf er Liszt eine fehlende Systematik bei der Erforschung derVerbrechensur- sachenvorundkritisierte dessenAnnahme, dass bei Einzel- undMassenunter- suchungen zu Verbrechensursachen das Untersuchungsobjekt gleich bliebe.433 Gleispachs wissenschaftliche Publikationen umfassten sowohl dogmatische als auch kriminologische Gebiete.434 Er beschäftigte sich ausführlichmit verschie- denenReformendesStrafrechts,sowohlinÖsterreich435alsauchinderSchweiz,436 Deutschland,437 Italien,derSowjetunion438undPolen.439EinbesonderesAnliegen war ihmdieRechtsangleichung zwischenÖsterreichundDeutschland,440die er auchinZeitungsartikelnpropagierte.441DanebenversuchteGleispach,dasWiener Universitätsinstitut durch seine Publikationen international bekannt zu ma- chen.4421913brachteGleispacheineüberarbeiteteFassungdesLehrbuches zum StrafverfahrenvonFriedrichRulf heraus, 1924 folgtedie zweiteAuflage.443Ada- movich lobte das Lehrbuch: »Dieses Werk ist ein Musterbeispiel einer tief- 433 Gleispach, ErforschungderVerbrechensursachen. 434 Für eine Zusammenstellung der PublikationenGleispachs vgl. Adamovich,Wenzeslaus GrafGleispach193–198; auchabgedruckt in:Kraus,GleispachXXVII–XXXV. 435 U.a. Gleispach, Randbemerkungen zum Strafgesetzentwurf; Gleispach, Der österrei- chische Strafgesetzentwurf und das Schuldproblem;Gleispach, Zur Strafprozeßreform. 436 Gleispach,DasStrafgesetzbuchdesKantonsFreiburg imJahre1903. 437 Gleispach,DerSchuldbegriffimdeutschenStrafgesetzentwurf;Gleispach,Derdeutsche Entwurf einesGesetzesüberdenRechtsgang inStrafsachen. 438 Gleispach,DasneueSowjetstrafgesetzbuch. 439 Gleispach,DaspolnischeStrafgesetzbuch. 440 Gleispach, Strafrechtsvereinheitlichung inDeutschland undÖsterreich-Ungarn; Glei- spach, DieRechtsangleichung zwischenDeutschlandundÖsterreich;Gleispach, Straf- rechtsangleichung.Denkschriftderdeutsch-österr.Arbeitsgemeinschaft. 441 So bspw. NFP vom 10.10. 1922 Nr. 20865, 3 f. und NFP vom 11.10. 1922 Nr.20866 (Abendblatt) 3 f. Hier spricht sich Gleispach für eine »volle Rechtsgleichheit«, eine »GleichheitdesWortlautesderGesetzehierunddort«aus. 442 Bspw.Gleispach,DasUniversitäts-Institut. 443 Gleispach, Der österreichische Strafprozess; Gleispach, Das österreichische Strafver- fahren. Die judiziellenFächer428
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938