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scheAbhandlungen«, inderu.a. dieForschungsergebnissedes Institutspubli-
ziert wurden, und verfolgte engagiert den Ausbau dieses wissenschaftlichen
Zentrums.
In der Lehre vertrat Gleispach stets alsOrdinarius dieHauptvorlesungen zu
StrafrechtundStrafprozessrecht.DanebenhielterÜbungenundSeminare,sowie
abdemSommersemester 1923 je eineLehrveranstaltungamInstitut fürdie ge-
samteStrafrechtswissenschaftundKriminalistik–seineSpezialgebiete lagenauf
derPönologie, zudererbereits inPragLehrveranstaltungenanbot,derKrimin-
alpolitik und der Erforschung derVerbrechensursachen. Zwar folgte Gleispach
Liszts Idee von der gesamten Strafrechtswissenschaft, die nicht nur die Straf-
rechtsdogmatik, sondern auchKriminologie undKriminalistik umfasste, doch
warf er Liszt eine fehlende Systematik bei der Erforschung derVerbrechensur-
sachenvorundkritisierte dessenAnnahme, dass bei Einzel- undMassenunter-
suchungen zu Verbrechensursachen das Untersuchungsobjekt gleich bliebe.433
Gleispachs wissenschaftliche Publikationen umfassten sowohl dogmatische als
auch kriminologische Gebiete.434 Er beschäftigte sich ausführlichmit verschie-
denenReformendesStrafrechts,sowohlinÖsterreich435alsauchinderSchweiz,436
Deutschland,437 Italien,derSowjetunion438undPolen.439EinbesonderesAnliegen
war ihmdieRechtsangleichung zwischenÖsterreichundDeutschland,440die er
auchinZeitungsartikelnpropagierte.441DanebenversuchteGleispach,dasWiener
Universitätsinstitut durch seine Publikationen international bekannt zu ma-
chen.4421913brachteGleispacheineüberarbeiteteFassungdesLehrbuches zum
StrafverfahrenvonFriedrichRulf heraus, 1924 folgtedie zweiteAuflage.443Ada-
movich lobte das Lehrbuch: »Dieses Werk ist ein Musterbeispiel einer tief-
433 Gleispach, ErforschungderVerbrechensursachen.
434 Für eine Zusammenstellung der PublikationenGleispachs vgl. Adamovich,Wenzeslaus
GrafGleispach193–198; auchabgedruckt in:Kraus,GleispachXXVII–XXXV.
435 U.a. Gleispach, Randbemerkungen zum Strafgesetzentwurf; Gleispach, Der österrei-
chische Strafgesetzentwurf und das Schuldproblem;Gleispach, Zur Strafprozeßreform.
436 Gleispach,DasStrafgesetzbuchdesKantonsFreiburg imJahre1903.
437 Gleispach,DerSchuldbegriffimdeutschenStrafgesetzentwurf;Gleispach,Derdeutsche
Entwurf einesGesetzesüberdenRechtsgang inStrafsachen.
438 Gleispach,DasneueSowjetstrafgesetzbuch.
439 Gleispach,DaspolnischeStrafgesetzbuch.
440 Gleispach, Strafrechtsvereinheitlichung inDeutschland undÖsterreich-Ungarn; Glei-
spach, DieRechtsangleichung zwischenDeutschlandundÖsterreich;Gleispach, Straf-
rechtsangleichung.Denkschriftderdeutsch-österr.Arbeitsgemeinschaft.
441 So bspw. NFP vom 10.10. 1922 Nr. 20865, 3 f. und NFP vom 11.10. 1922 Nr.20866
(Abendblatt) 3 f. Hier spricht sich Gleispach für eine »volle Rechtsgleichheit«, eine
»GleichheitdesWortlautesderGesetzehierunddort«aus.
442 Bspw.Gleispach,DasUniversitäts-Institut.
443 Gleispach, Der österreichische Strafprozess; Gleispach, Das österreichische Strafver-
fahren. Die
judiziellenFächer428
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik