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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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klassischePhilologieundGeschichtezustudieren, folgteKadecˇkademWunsch seines Vaters, studierte Rechtswissenschaften inWien und promovierte 1898 zumJDr.WährenddesStudiumsbegeisterteer sichbesonders fürdiedeutsche Rechtsgeschichte,dasPandektenrechtunddasösterreichischePrivatrecht.Sein späteresHabilitationsfachinteressierteihnhingegenwenig:»MitdemStrafrecht befaßteichmichgeradenursoweit,alsesnotwendigwar,umdiePrüfungenmit Erfolg zu bestehen.«469 Er plante, sich in Privatrecht zu habilitieren, jedoch weckte die Begegnung mit Alexander Löffler sein Interesse für Strafrecht: »Währendmeines richterlichenVorbereitungsdienstes fügte es ein glücklicher Zufall,daß ichdemdamaligenUntersuchungsrichterundspäterenProfessordes StrafrechtesAlexanderLöffleralsSchriftführerzugeteiltwurde.Erwares,derin anregendenGesprächenmeinInteresse für strafrechtlicheProblemeweckte.Er lehrtemichdasStrafrechtvomdeterministischenStandpunktausbegreifen.«470 Inden folgenden Jahrenwurdeer immerwieder für strafrechtlicheTätigkeiten eingesetzt–alsUntersuchungsrichter,alsStaatsanwaltsvertreterundschließlich ab 1912 in der legislativen Sektion für Strafrecht im Justizministerium, deren Leiterer1918wurde.SeinekriminalpolitischenIdeensahKadecˇkavorallemin folgenden Gesetzen, an deren Entstehung er beteiligt war, verwirklicht: dem Gesetzüberdie TilgungderVerurteilung,471überdenbedingten Strafnachlass und die bedingte Entlassung,472 demArbeitshausgesetz473 und dem Jugendge- richtsgesetz474 – »Sie alle sind eine deutliche und bestimmte Absage an den VergeltungsgedankenundeinentschiedenesBekenntnis zuden spezialpräven- tivenZwecktheorien«.475AuchdasneuePressegesetz476aus1922entstandunter seinerMitarbeit. ImMärz 1912 heiratete Kadecˇka Theodora Ehrenberg, 1913 kamseineTochterElfriede, drei Jahre später seinSohnHubert zurWelt. 1922habilitierte sichKadecˇka auf dasBestrebenGleispachs hin, alsHabili- tationsschrift diente ihmder einige Jahre zuvor erschieneneKommentar zum Gesetz über die Tilgung der Verurteilung477 – die Gutachter Löffler undGlei- spachbeschiedenpositivüberdiese, aufKolloquiumundProbevortragwurde 469 Kadecˇka, Selbstdarstellung106. 470 Kadecˇka, Selbstdarstellung106 f. 471 G21.3. 1918RGBl108/1918überdieTilgungderVerurteilung. 472 G23.7. 1920StGBl373/1920überdiebedingteVerurteilung. 473 G 10.6. 1932 BGBl 167/1932 über die Unterbringung von Rechtsbrechern in Arbeits- häusern. 474 G 25.1. 1919 StGBl 46/1919über die Errichtung von Jugendgerichten. Siehe dazu näher Neumair, ErziehungundStrafe. 475 Kadecˇka, Selbstdarstellung108. 476 G7.4. 1922BGBl218/1922überdiePresse. 477 Kadecˇka,DasGesetzvom21.März1918,Nr.108RGBLüberdieTilgungderVerurteilung. StrafrechtundStrafprozessrecht 433
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938