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klassischePhilologieundGeschichtezustudieren, folgteKadecˇkademWunsch
seines Vaters, studierte Rechtswissenschaften inWien und promovierte 1898
zumJDr.WährenddesStudiumsbegeisterteer sichbesonders fürdiedeutsche
Rechtsgeschichte,dasPandektenrechtunddasösterreichischePrivatrecht.Sein
späteresHabilitationsfachinteressierteihnhingegenwenig:»MitdemStrafrecht
befaßteichmichgeradenursoweit,alsesnotwendigwar,umdiePrüfungenmit
Erfolg zu bestehen.«469 Er plante, sich in Privatrecht zu habilitieren, jedoch
weckte die Begegnung mit Alexander Löffler sein Interesse für Strafrecht:
»Währendmeines richterlichenVorbereitungsdienstes fügte es ein glücklicher
Zufall,daß ichdemdamaligenUntersuchungsrichterundspäterenProfessordes
StrafrechtesAlexanderLöffleralsSchriftführerzugeteiltwurde.Erwares,derin
anregendenGesprächenmeinInteresse für strafrechtlicheProblemeweckte.Er
lehrtemichdasStrafrechtvomdeterministischenStandpunktausbegreifen.«470
Inden folgenden Jahrenwurdeer immerwieder für strafrechtlicheTätigkeiten
eingesetzt–alsUntersuchungsrichter,alsStaatsanwaltsvertreterundschließlich
ab 1912 in der legislativen Sektion für Strafrecht im Justizministerium, deren
Leiterer1918wurde.SeinekriminalpolitischenIdeensahKadecˇkavorallemin
folgenden Gesetzen, an deren Entstehung er beteiligt war, verwirklicht: dem
Gesetzüberdie TilgungderVerurteilung,471überdenbedingten Strafnachlass
und die bedingte Entlassung,472 demArbeitshausgesetz473 und dem Jugendge-
richtsgesetz474 – »Sie alle sind eine deutliche und bestimmte Absage an den
VergeltungsgedankenundeinentschiedenesBekenntnis zuden spezialpräven-
tivenZwecktheorien«.475AuchdasneuePressegesetz476aus1922entstandunter
seinerMitarbeit. ImMärz 1912 heiratete Kadecˇka Theodora Ehrenberg, 1913
kamseineTochterElfriede, drei Jahre später seinSohnHubert zurWelt.
1922habilitierte sichKadecˇka auf dasBestrebenGleispachs hin, alsHabili-
tationsschrift diente ihmder einige Jahre zuvor erschieneneKommentar zum
Gesetz über die Tilgung der Verurteilung477 – die Gutachter Löffler undGlei-
spachbeschiedenpositivüberdiese, aufKolloquiumundProbevortragwurde
469 Kadecˇka, Selbstdarstellung106.
470 Kadecˇka, Selbstdarstellung106 f.
471 G21.3. 1918RGBl108/1918überdieTilgungderVerurteilung.
472 G23.7. 1920StGBl373/1920überdiebedingteVerurteilung.
473 G 10.6. 1932 BGBl 167/1932 über die Unterbringung von Rechtsbrechern in Arbeits-
häusern.
474 G 25.1. 1919 StGBl 46/1919über die Errichtung von Jugendgerichten. Siehe dazu näher
Neumair, ErziehungundStrafe.
475 Kadecˇka, Selbstdarstellung108.
476 G7.4. 1922BGBl218/1922überdiePresse.
477 Kadecˇka,DasGesetzvom21.März1918,Nr.108RGBLüberdieTilgungderVerurteilung.
StrafrechtundStrafprozessrecht 433
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik