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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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KadecˇkasLeben–dessenerfolgreicheVollendungernichtmehrerlebensollte– stellte die Arbeit an einem neuen Strafgesetzbuch fürÖsterreich dar. Sowar Kadecˇka an den Beratungen zu einer Strafrechtsvereinheitlichung zwischen Österreich und demDeutschen Reich in den 1920er Jahren beteiligt. Er war »Verbindungsmann der reichsdeutschen und österreichischen Justiz bzw. der Ministerien und Vorsitzender in der deutsch-österreichischen Rechtsanglei- chungskommission«486.Weiters verfasste er 1920 einenGegenentwurf zu dem DeutschenStrafgesetzentwurf aus1919.KadecˇkasEntwurfbehandeltedenAll- gemeinen Teil und wurde »zum Auftakt des gemeinsamen deutsch-österr. Strafgesetzentwurfvon1927«.487NachdenpolitischenUmbrüchen1933wurden die Arbeiten an einer Rechtsvereinheitlichung stillgelegt. Als die Frage der StrafrechtsreformnachdemZweitenWeltkriegwieder aktuell wurde,warKa- decˇkaandenBeratungenzudemneuenStrafgesetzbuchentscheidendbeteiligt. Er war nicht nur von 1954 bis 1962 der Vorsitzende der Reformkommission, sondern auch ihr ständigerReferent.488SeineEntwürfe prägendas 1974 – also zehn JahrenachseinemTod–erlasseneStrafgesetzbuch. WissenschaftlichwarKadecˇka stark vonden spezialpräventivenThesender modernen Schule beeinflusst. Auch »Belings Lehre vomVerbrechen«machte »wegen ihrer logischenGeschlossenheitundkristallhellenKlarheitdentiefsten Eindruck« auf ihn. Er folgte ihr jedoch nicht uneingeschränkt, vielmehr ent- wickelteerauf ihrerBasiseigeneIdeen:»Nurhabeichsie,wie ichdasinmeiner Abhandlung überWillensstrafrecht und Verbrechensbegriff ausgeführt habe, ins Subjektive umgedeutet – der kopernikanischenWendung vomObjektiven ins Subjektive entsprechend, in der, allen Rückschlägen zum Trotz, meiner Überzeugungnachdie Zukunft der Strafrechtsdogmatik gelegen ist.«489Graß- berger fasste die Theorien Kadecˇkas wie folgt zusammen: »Im Mittelpunkt [seiner] wissenschaftlichen Arbeit […] standen das Schuldproblem und eine rein von der Spezialprävention getragene Reaktion auf das Verbrechen. Von einemstrengenDeterminismusausgehend,entwickelteereineamCharakterdes Täters als Ausdruck seiner Gefährlichkeit orientierte Schuldlehre und eine streng subjektiveVersuchstheorie, der er Tatbildmäßigkeit undRechtswidrig- keit als rein objektive Verbrechenselemente gegenüberstellte. Die unbeirrbare Konsequenz,mitdererseineThesenverfocht,setzteihngelegentlichderGefahr aus, wirklichkeitsfremd zu werden.«490 Neben seinen Aufsätzen u.a. zur 486 TA,TP-023353. 487 RolandGrassberger,Kadecˇka,Ferdinand, in:NDBX(Berlin1974), 721. 488 Nowakowski, FerdinandKadecˇkazum85.Geburtstag368. 489 Kadecˇka, Selbstdarstellung108. 490 RolandGrassberger,Kadecˇka,Ferdinand, in:NDBX(Berlin1974)721. StrafrechtundStrafprozessrecht 435
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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