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KadecˇkasLeben–dessenerfolgreicheVollendungernichtmehrerlebensollte–
stellte die Arbeit an einem neuen Strafgesetzbuch fürÖsterreich dar. Sowar
Kadecˇka an den Beratungen zu einer Strafrechtsvereinheitlichung zwischen
Österreich und demDeutschen Reich in den 1920er Jahren beteiligt. Er war
»Verbindungsmann der reichsdeutschen und österreichischen Justiz bzw. der
Ministerien und Vorsitzender in der deutsch-österreichischen Rechtsanglei-
chungskommission«486.Weiters verfasste er 1920 einenGegenentwurf zu dem
DeutschenStrafgesetzentwurf aus1919.KadecˇkasEntwurfbehandeltedenAll-
gemeinen Teil und wurde »zum Auftakt des gemeinsamen deutsch-österr.
Strafgesetzentwurfvon1927«.487NachdenpolitischenUmbrüchen1933wurden
die Arbeiten an einer Rechtsvereinheitlichung stillgelegt. Als die Frage der
StrafrechtsreformnachdemZweitenWeltkriegwieder aktuell wurde,warKa-
decˇkaandenBeratungenzudemneuenStrafgesetzbuchentscheidendbeteiligt.
Er war nicht nur von 1954 bis 1962 der Vorsitzende der Reformkommission,
sondern auch ihr ständigerReferent.488SeineEntwürfe prägendas 1974 – also
zehn JahrenachseinemTod–erlasseneStrafgesetzbuch.
WissenschaftlichwarKadecˇka stark vonden spezialpräventivenThesender
modernen Schule beeinflusst. Auch »Belings Lehre vomVerbrechen«machte
»wegen ihrer logischenGeschlossenheitundkristallhellenKlarheitdentiefsten
Eindruck« auf ihn. Er folgte ihr jedoch nicht uneingeschränkt, vielmehr ent-
wickelteerauf ihrerBasiseigeneIdeen:»Nurhabeichsie,wie ichdasinmeiner
Abhandlung überWillensstrafrecht und Verbrechensbegriff ausgeführt habe,
ins Subjektive umgedeutet – der kopernikanischenWendung vomObjektiven
ins Subjektive entsprechend, in der, allen Rückschlägen zum Trotz, meiner
Überzeugungnachdie Zukunft der Strafrechtsdogmatik gelegen ist.«489Graß-
berger fasste die Theorien Kadecˇkas wie folgt zusammen: »Im Mittelpunkt
[seiner] wissenschaftlichen Arbeit […] standen das Schuldproblem und eine
rein von der Spezialprävention getragene Reaktion auf das Verbrechen. Von
einemstrengenDeterminismusausgehend,entwickelteereineamCharakterdes
Täters als Ausdruck seiner Gefährlichkeit orientierte Schuldlehre und eine
streng subjektiveVersuchstheorie, der er Tatbildmäßigkeit undRechtswidrig-
keit als rein objektive Verbrechenselemente gegenüberstellte. Die unbeirrbare
Konsequenz,mitdererseineThesenverfocht,setzteihngelegentlichderGefahr
aus, wirklichkeitsfremd zu werden.«490 Neben seinen Aufsätzen u.a. zur
486 TA,TP-023353.
487 RolandGrassberger,Kadecˇka,Ferdinand, in:NDBX(Berlin1974), 721.
488 Nowakowski, FerdinandKadecˇkazum85.Geburtstag368.
489 Kadecˇka, Selbstdarstellung108.
490 RolandGrassberger,Kadecˇka,Ferdinand, in:NDBX(Berlin1974)721.
StrafrechtundStrafprozessrecht 435
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik