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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dem Titel und Charakter eines ordentlichen Universitäts-Professors ausge- zeichnet.«521Eshandelte sichdabei nur umeineAuszeichnung, nicht umeine Berufung auf eine entsprechende Lehrkanzel. Gleispach beschreibt Löffler als Dogmatiker, der zwar vondenkriminalpolitischen IdeenvonLiszt beeinflusst wurde, jedoch einen konservativeren Standpunkt vertrat und an den neuen MethodenderKriminologiewenig Interesse zeigte.522Löfflers kritischerGeist ließ ihnzudenmeistenThemenStellungnehmen, ererkannteauch,dassesan eineraufdasösterreichischeStrafrechtspezialisiertenZeitschriftmangelteund gründete1910die »ÖsterreichischeZeitschrift für Strafrecht«. Löffler äußerte sich literarischzudenverschiedenenstrafrechtlichenGeset- zesentwürfenundwurdeunterdemJustizministerFranzvonKlein1907 fürein Gutachten zur Strafrechtsreform herangezogen.523 1919 wurde Löffler auf Be- treibenGeorgLelewersals Jurist, »dessenObjektivitätundUnbefangenheitvon denAngehörigen aller Parteien rückhaltlos anerkanntwurde«,524 in die Kom- mission zur Feststellung von Pflichtverletzungen militärischer Organe im Krieg525berufenundführtebiszurAuflösungderKommission1922denVorsitz. In Lelewer fand er auchwissenschaftlich einenMitstreiter. Somachte Löffler zum Entwurf des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich folgenden Vor- schlag: »Nicht rechtswidrig istdieAbtreibung,die erforderlich ist, umvonder Mutter eine nicht anders zu vermeidende schwereGefahr für Leben oderGe- sundheit abzuwenden.526Nicht rechtswidrig ist diemit demWillenderMutter vorgenommeneAbtreibung, wenn die Schwängerung durchNotzucht, Schän- dung, ErschleichungdesBeischlafes, Verführung oder Blutschande erfolgt ist. IstdieSchwangeregeisteskrank,geistesschwachodernochnichtsechzehnJahre alt, so ist dieZustimmung ihres gesetzlichenVertreters erforderlich.«527– eine AnsichtdievonLelewergeteiltwurde.528Löfflerwirktenebenseinerberuflichen Tätigkeit auch in einigen Vereinen: So war er Mitglied des Vorstandes der österreichischenLandesgruppeder InternationalenKriminalistischenVereini- 521 Gleispach,Nachruf25. 522 Gleispach,Nachruf26. 523 Schild,AlexanderLöffler 274. 524 NFPvom28.12. 1929,Nr.23452, 6. 525 Diese Kommission wurde mit dem Gesetz vom 19.12. 1918 StGBl 132/1918 ins Leben gerufen.SiegingunteranderemaufdieInitiativevonGeorgLelewerundWenzelGleispach zurück. 526 Nach dem österreichischen Strafgesetz war jegliche Abtreibung strafbar. Lediglich bei GefährdungdesLebensderMutterwardiesedurchNotstandentschuldigt. 527 Löffler, TötungundKörperverletzung148. 528 Lelewer, Die geplanteAenderungder strafgesetzlichenBestimmungenüberdie Frucht- abtreibung. Die judiziellenFächer440
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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