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dem Titel und Charakter eines ordentlichen Universitäts-Professors ausge-
zeichnet.«521Eshandelte sichdabei nur umeineAuszeichnung, nicht umeine
Berufung auf eine entsprechende Lehrkanzel. Gleispach beschreibt Löffler als
Dogmatiker, der zwar vondenkriminalpolitischen IdeenvonLiszt beeinflusst
wurde, jedoch einen konservativeren Standpunkt vertrat und an den neuen
MethodenderKriminologiewenig Interesse zeigte.522Löfflers kritischerGeist
ließ ihnzudenmeistenThemenStellungnehmen, ererkannteauch,dassesan
eineraufdasösterreichischeStrafrechtspezialisiertenZeitschriftmangelteund
gründete1910die »ÖsterreichischeZeitschrift für Strafrecht«.
Löffler äußerte sich literarischzudenverschiedenenstrafrechtlichenGeset-
zesentwürfenundwurdeunterdemJustizministerFranzvonKlein1907 fürein
Gutachten zur Strafrechtsreform herangezogen.523 1919 wurde Löffler auf Be-
treibenGeorgLelewersals Jurist, »dessenObjektivitätundUnbefangenheitvon
denAngehörigen aller Parteien rückhaltlos anerkanntwurde«,524 in die Kom-
mission zur Feststellung von Pflichtverletzungen militärischer Organe im
Krieg525berufenundführtebiszurAuflösungderKommission1922denVorsitz.
In Lelewer fand er auchwissenschaftlich einenMitstreiter. Somachte Löffler
zum Entwurf des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich folgenden Vor-
schlag: »Nicht rechtswidrig istdieAbtreibung,die erforderlich ist, umvonder
Mutter eine nicht anders zu vermeidende schwereGefahr für Leben oderGe-
sundheit abzuwenden.526Nicht rechtswidrig ist diemit demWillenderMutter
vorgenommeneAbtreibung, wenn die Schwängerung durchNotzucht, Schän-
dung, ErschleichungdesBeischlafes, Verführung oder Blutschande erfolgt ist.
IstdieSchwangeregeisteskrank,geistesschwachodernochnichtsechzehnJahre
alt, so ist dieZustimmung ihres gesetzlichenVertreters erforderlich.«527– eine
AnsichtdievonLelewergeteiltwurde.528Löfflerwirktenebenseinerberuflichen
Tätigkeit auch in einigen Vereinen: So war er Mitglied des Vorstandes der
österreichischenLandesgruppeder InternationalenKriminalistischenVereini-
521 Gleispach,Nachruf25.
522 Gleispach,Nachruf26.
523 Schild,AlexanderLöffler 274.
524 NFPvom28.12. 1929,Nr.23452, 6.
525 Diese Kommission wurde mit dem Gesetz vom 19.12. 1918 StGBl 132/1918 ins Leben
gerufen.SiegingunteranderemaufdieInitiativevonGeorgLelewerundWenzelGleispach
zurück.
526 Nach dem österreichischen Strafgesetz war jegliche Abtreibung strafbar. Lediglich bei
GefährdungdesLebensderMutterwardiesedurchNotstandentschuldigt.
527 Löffler, TötungundKörperverletzung148.
528 Lelewer, Die geplanteAenderungder strafgesetzlichenBestimmungenüberdie Frucht-
abtreibung. Die
judiziellenFächer440
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik