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Verfahren«536 bei. Als Gutachter wurden Adolf Lenz und Paul Puntschart be-
stellt.537Neben dem Gutachten von Lenz wurden zwei technische Gutachten
eingeholtvonErnstBendlundFriedrichEmich. InseinemGutachtenhobLenz
besondershervor,dassStreichermit seinerSchrift zurMaschinenschrift »zum
erstenmal einemethodisch systematischgeordneteLösungdesProblems,wel-
cheBedeutungdieMaschinenschriftbeiderAuffindungundÜberführungvon
Verbrecher spielt«bringt.Weitersurteilte er »[d]erwissenschaftlicheWertder
Arbeit Streichers liegt inder umfassendenundmethodischenAufstellungund
Bewertung aller für eine einzelne Maschinenschrift wesentlichen Merkmale.
[…] Durch diese scharfe Differenzierung der einzelnenMerkmale gelingt es
Streicher […] ein […] Schriftstück derart zu charakterisieren, daß sein Ur-
sprungvoneinerbestimmtenSchreibmaschineund seineNiederschrift inner-
halb eines bestimmten Zeitraumes nachgewiesenwerden kann.«538Nach dem
KolloquiumhieltStreicherseinenProbevortragzumThema»DieBedeutungdes
Aberglaubens im Strafrecht« am 12. Juli 1919. Cs sz
r bringt imZusammen-
hangmitStreichersHabilitationskolloquiumfolgendeAnekdote:»Streicherwar
auch schlagfertig. BeimGrazerHabilitationskolloquiumwurde er von einem,
GrossundderKriminologienichtwohlgesonnenenKollegiumsmitglieddanach
gefragt,worandas ›privilegiummaius‹alsFälschungzuerkennensei.Streicher
antwortete, erhabedieseUrkundenie imOriginaluntersuchenkönnen.Dadie
Frageaber voneinemRechtshistorikerkomme,nehmeer an, esmüsstenAna-
chronismensein,dieerallerdingsnichtkenne.AufdenVorhalt,dassdiese jeder
KandidatdesrechtshistorischenRigorosumswissenmüsse,erwiderteStreicher,
aufeinsolcheshabeersichnichtvorbereitet.«539LautProtokollwarennebenIvo
Pfaff, Anton Rintelen, Gustav Hanausek, Arnold Pöschl, Maximilian Hendel,
MaxLayerund JosefAndersdieRechtshistorikerArtur Steinwenter,MaxRin-
telenundPaulPuntschartanwesend.540 IndenGrazerHabilitationsaktenfindet
sicheinSeperatvotumdesRechtshistorikersOttovonDungern.Er sprach sich
gegendieHabilitierungStreichersausundbrachtehierzufolgendeArgumente:
Zunächst kritisierte er das junge Alter Streichers und diemangelndewissen-
schaftlicheErfahrung:»DemHabilitationsgesuchfehltalsoderNachweisirgend
welcher über das Minimum des juridischen Doktorates hinausgehenden
rechtswissenschaftlichenVorbildung oder auch nur einer Betätigung auf dem
GebietederRechtskunde.«VernichtenderfassterStreichersErkenntnisse:»Die
[…] aufgebrachten Erwägungen und Beobachtungen fallen, wie der Unter-
536 Streicher,BeiträgezumdaktyloskopischenVerfahren.
537 BerichtdesDekans,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19.
538 GutachtenvonAdolfLenzzurHabilitationStreichers,UAGraz, JuristischesDek.1918/19,
840ex1918/19.
539 Császár,DieLiebiggasse30.
540 ProtokollderSitzung,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19.
Die
judiziellenFächer442
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik