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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Verfahren«536 bei. Als Gutachter wurden Adolf Lenz und Paul Puntschart be- stellt.537Neben dem Gutachten von Lenz wurden zwei technische Gutachten eingeholtvonErnstBendlundFriedrichEmich. InseinemGutachtenhobLenz besondershervor,dassStreichermit seinerSchrift zurMaschinenschrift »zum erstenmal einemethodisch systematischgeordneteLösungdesProblems,wel- cheBedeutungdieMaschinenschriftbeiderAuffindungundÜberführungvon Verbrecher spielt«bringt.Weitersurteilte er »[d]erwissenschaftlicheWertder Arbeit Streichers liegt inder umfassendenundmethodischenAufstellungund Bewertung aller für eine einzelne Maschinenschrift wesentlichen Merkmale. […] Durch diese scharfe Differenzierung der einzelnenMerkmale gelingt es Streicher […] ein […] Schriftstück derart zu charakterisieren, daß sein Ur- sprungvoneinerbestimmtenSchreibmaschineund seineNiederschrift inner- halb eines bestimmten Zeitraumes nachgewiesenwerden kann.«538Nach dem KolloquiumhieltStreicherseinenProbevortragzumThema»DieBedeutungdes Aberglaubens im Strafrecht« am 12. Juli 1919. Cs‚ sz‚ r bringt imZusammen- hangmitStreichersHabilitationskolloquiumfolgendeAnekdote:»Streicherwar auch schlagfertig. BeimGrazerHabilitationskolloquiumwurde er von einem, GrossundderKriminologienichtwohlgesonnenenKollegiumsmitglieddanach gefragt,worandas ›privilegiummaius‹alsFälschungzuerkennensei.Streicher antwortete, erhabedieseUrkundenie imOriginaluntersuchenkönnen.Dadie Frageaber voneinemRechtshistorikerkomme,nehmeer an, esmüsstenAna- chronismensein,dieerallerdingsnichtkenne.AufdenVorhalt,dassdiese jeder KandidatdesrechtshistorischenRigorosumswissenmüsse,erwiderteStreicher, aufeinsolcheshabeersichnichtvorbereitet.«539LautProtokollwarennebenIvo Pfaff, Anton Rintelen, Gustav Hanausek, Arnold Pöschl, Maximilian Hendel, MaxLayerund JosefAndersdieRechtshistorikerArtur Steinwenter,MaxRin- telenundPaulPuntschartanwesend.540 IndenGrazerHabilitationsaktenfindet sicheinSeperatvotumdesRechtshistorikersOttovonDungern.Er sprach sich gegendieHabilitierungStreichersausundbrachtehierzufolgendeArgumente: Zunächst kritisierte er das junge Alter Streichers und diemangelndewissen- schaftlicheErfahrung:»DemHabilitationsgesuchfehltalsoderNachweisirgend welcher über das Minimum des juridischen Doktorates hinausgehenden rechtswissenschaftlichenVorbildung oder auch nur einer Betätigung auf dem GebietederRechtskunde.«VernichtenderfassterStreichersErkenntnisse:»Die […] aufgebrachten Erwägungen und Beobachtungen fallen, wie der Unter- 536 Streicher,BeiträgezumdaktyloskopischenVerfahren. 537 BerichtdesDekans,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19. 538 GutachtenvonAdolfLenzzurHabilitationStreichers,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19. 539 Császár,DieLiebiggasse30. 540 ProtokollderSitzung,UAGraz, JuristischesDek.1918/19, 840ex1918/19. Die judiziellenFächer442
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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