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Fruchtbarkeit derdeutschenRasseunddasdeutscheVolkstumschlechthin«660
zählte.
5. DieuniversitäreLehre1918–1938661
NebendenvorgeschriebenenHauptvorlesungenundPflichtübungenwurdenin
Wien eine Reihe von Spezialvorlesungen angeboten: So konnten Studierende
u.a.beiLelewerdasMilitärstrafrechtundbeiKadecˇkadasPressrechtvertiefen.
AuchneueGesetzesprojekteundReformendesStrafrechteswurden inNeben-
vorlesungen angeboten: so zum österreichischen und deutschen Strafgesetz-
entwurf, zumneuen Jugendstrafrecht und Jugendgericht. Ebenfalls strafrecht-
liche Lehrveranstaltungen bot AlexanderHold-Ferneck, der sowohl für Straf-
rechtalsauchfürVölkerrechthabilitiertwarunddenLehrstuhl fürVölkerrecht
innehatte,an.SeineVorlesungstätigkeitkonzentriertesichaufdieJahre1936bis
1938mit einer regelmäßigenLehrveranstaltung zudenGrundzügendes Straf-
rechtes.Regelmäßigwurdenauch–nochvorErrichtungdesUniversitätsinsti-
tutes für die gesamte Strafrechtswissenschaft undKriminalistik – Lehrveran-
staltungen zugerichtlicherPsychiatrie, forensischerPsychiatrie undGerichtli-
cherMedizinabgehalten.ZumAusbaudesLehrveranstaltungsangeboteskames
durchdieErrichtungdesUniversitätsinstitutes–Wienwurdedadurchzueinem
der führendenuniversitärenZentrenderKriminologieundKriminalistik.
BesondererErwähnungverdientandieserStelleauchdasMilitärstrafrecht,das
wiebereitserwähntvonGeorgLelewergelehrtwurde.DiesesFachgliedertesichin
das formelle undmaterielleMilitärstrafrecht. Zwarwurde ab 1922das formelle
Militärstrafrecht nicht mehr als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten,662
jedoch wurde das materielle Militärstrafrecht beibehalten, da dieses »seit der
Abschaffung der Militärstrafgerichtsbarkeit insofern an allgemeinen Interesse
bedeutendgewonnen[hat], alsdasmaterielleMilitärstrafrechtnunmehrGegen-
stand des österreichischen Rigorosums und der judiziellen Staatsprüfung ge-
worden ist undvonallenRichtern, StaatsanwältenundRechtsanwälten gekannt
und gehandhabt werden muss.« Lelewer beantragte nun 1921 eine insgesamt
dreistündigeaufzweiSemesteraufgeteilteLehrveranstaltungüber»strafrechtliche
Sondervorschriften für Militärpersonen« einzuführen, die sollte nicht nur das
materielleMilitärstrafrecht umfassen: »ZumVerständnis dieser Bestimmungen
ist es nämlich nötig, eingehend übermilitärischeOrganisation, überWehrver-
660 Gleispach, BerichtüberdieFragederFortführungderStrafrechtsreform9.
661 Vgl. auchdiesbezüglicheAusführungenbeideneinzelnenLehrpersonen.
662 ReferentenbogenzumErlassdesBMUZ6799vom13.4. 1922,ÖStAAVA,Unterrichtallg.
UniversitätWien,Karton607,Militär-StrafrechtundMilitär-Strafprozeß.
Die
judiziellenFächer462
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik