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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Fruchtbarkeit derdeutschenRasseunddasdeutscheVolkstumschlechthin«660 zählte. 5. DieuniversitäreLehre1918–1938661 NebendenvorgeschriebenenHauptvorlesungenundPflichtübungenwurdenin Wien eine Reihe von Spezialvorlesungen angeboten: So konnten Studierende u.a.beiLelewerdasMilitärstrafrechtundbeiKadecˇkadasPressrechtvertiefen. AuchneueGesetzesprojekteundReformendesStrafrechteswurden inNeben- vorlesungen angeboten: so zum österreichischen und deutschen Strafgesetz- entwurf, zumneuen Jugendstrafrecht und Jugendgericht. Ebenfalls strafrecht- liche Lehrveranstaltungen bot AlexanderHold-Ferneck, der sowohl für Straf- rechtalsauchfürVölkerrechthabilitiertwarunddenLehrstuhl fürVölkerrecht innehatte,an.SeineVorlesungstätigkeitkonzentriertesichaufdieJahre1936bis 1938mit einer regelmäßigenLehrveranstaltung zudenGrundzügendes Straf- rechtes.Regelmäßigwurdenauch–nochvorErrichtungdesUniversitätsinsti- tutes für die gesamte Strafrechtswissenschaft undKriminalistik – Lehrveran- staltungen zugerichtlicherPsychiatrie, forensischerPsychiatrie undGerichtli- cherMedizinabgehalten.ZumAusbaudesLehrveranstaltungsangeboteskames durchdieErrichtungdesUniversitätsinstitutes–Wienwurdedadurchzueinem der führendenuniversitärenZentrenderKriminologieundKriminalistik. BesondererErwähnungverdientandieserStelleauchdasMilitärstrafrecht,das wiebereitserwähntvonGeorgLelewergelehrtwurde.DiesesFachgliedertesichin das formelle undmaterielleMilitärstrafrecht. Zwarwurde ab 1922das formelle Militärstrafrecht nicht mehr als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten,662 jedoch wurde das materielle Militärstrafrecht beibehalten, da dieses »seit der Abschaffung der Militärstrafgerichtsbarkeit insofern an allgemeinen Interesse bedeutendgewonnen[hat], alsdasmaterielleMilitärstrafrechtnunmehrGegen- stand des österreichischen Rigorosums und der judiziellen Staatsprüfung ge- worden ist undvonallenRichtern, StaatsanwältenundRechtsanwälten gekannt und gehandhabt werden muss.« Lelewer beantragte nun 1921 eine insgesamt dreistündigeaufzweiSemesteraufgeteilteLehrveranstaltungüber»strafrechtliche Sondervorschriften für Militärpersonen« einzuführen, die sollte nicht nur das materielleMilitärstrafrecht umfassen: »ZumVerständnis dieser Bestimmungen ist es nämlich nötig, eingehend übermilitärischeOrganisation, überWehrver- 660 Gleispach, BerichtüberdieFragederFortführungderStrafrechtsreform9. 661 Vgl. auchdiesbezüglicheAusführungenbeideneinzelnenLehrpersonen. 662 ReferentenbogenzumErlassdesBMUZ6799vom13.4. 1922,ÖStAAVA,Unterrichtallg. UniversitätWien,Karton607,Militär-StrafrechtundMilitär-Strafprozeß. Die judiziellenFächer462
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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