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dürften. Bereits 1882 hatte er seinenNamen von »Tänzerles« in »Tezner« ab-
ändernlassen,dieReligionseinerVäter jedochbeibehalten.ErstalssichTezner
1907taufenließ,wurdeernochimselbenJahrzumRatdesVwGHernannt;1920
folgteseineErnennungzumSenatspräsidenten.AufbauendaufderJudikaturdes
VwGH entwickelte er insbesondere allgemeine Grundsätze eines österreichi-
schenVerwaltungsverfahrensrechts,diedannmitdenVerwaltungsgesetzenvom
21. Juli1925weitgehendindieserFormkodifiziertwurden;Teznerstarbwenige
Tage vor ihrer Beschlussfassung imNationalrat, am 13. Juni 1925, inWien. –
Auch der 1865 in Prag geboreneHerrnritt20war ab 1909Rat und ab 1925 Se-
natspräsidentdesVwGH; zuvorwar er jedoch (1904–1909)Professor fürVer-
fassungs- und Verwaltungsrecht an der Technischen Hochschule Wien (der
Vorläuferin der heutigen TU Wien) gewesen. Als sein Hauptwerk sind die
»Grundlehren des österreichischen Verwaltungsrechts« (1921) anzusehen, in
dem er – drei Jahre nachAuflösung derHabsburgermonarchie – dasVerwal-
tungsrecht inallenehemalsösterreichischenLändernsystematischdarzustellen
versuchte.21 –Carl Brockhausen schließlich,22hatte sich 1894mit einerArbeit
über»VereinigungundTrennungvonGemeinden«habilitiert;von1891bis1908
war er alsKanzleidirektorderUniversitätWien tätig.23 »KeinerderGenannten
erhielt inweitererFolgeeineProfessuraneinerUniversität.«24
Vielmehr erfolgte am6. Juli 1903,wie vonBernatzik gewünscht, die Ernen-
nungLayers zumExtraordinarius für allgemeineVerwaltungslehre und öster-
reichischesVerwaltungsrecht.25MaxLayerwar1866 inGrazgeboren, legtedort
1884dieMaturaabundwurde1889anderKarl-Franzens-Universität zumJDr.
promoviert.ErgingindensteiermärkischenVerwaltungsdienstundwurde1898
Bezirkskommissär. Das Sommersemester 1899 verbrachte er jedoch an der
UniversitätWien,diebeiden folgendenSemester anderUniversitätHeidelberg
und habilitierte sich 1902 in Graz für Verwaltungslehre und österreichisches
Verwaltungsrecht. Seine Habilitationsschrift über »Prinzipien des Enteig-
nungsrechts« wurde von Bernatzik 1903 »als eineMuster- undMeisterarbeit
bezeichnet,dienichtbloßeinDenkmaldesgrößtenFleißessondernaucheines
20 17.4. 1865–25.3. 1945;vgl.zuihmSchwärzler,Herrnritt; siehezuihmnochunten681f.
21 Wie Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 148, hervorhebt, orientierte sich
Herrnritt besonders andendeutschen JuristenOttoMayer undOttov.Gierke, baute aber
auchauf einerunvollendetenDarstellungdesTschechen Jirˇi Prazakauf.
22 9. 5. 1859–16.9. 1951.Bereits imAlter von49 Jahrentrater indenRuhestand,wardanach
aberberatendfürverschiedeneMinisterientätig,soz.B.beidenVerwaltungsreformgesetzen
1925.Vgl.Kelsen, Brockhausen;Merkl, Brockhausen.
23 Vgl. dazu die Anekdote, welcheMétall, Kelsen 13 berichtet und dabei Brockhausen als
einen ȟberaus feinsinnige[n] und ideal denkende[n] Mensche[en] und sicherlich kein
Antisemit«beschreibt.
24 Walter, Lehre619.
25 UAGraz,PersonalaktLayerMax.
DiestaatswissenschaftlichenFächer470
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik