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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dürften. Bereits 1882 hatte er seinenNamen von »Tänzerles« in »Tezner« ab- ändernlassen,dieReligionseinerVäter jedochbeibehalten.ErstalssichTezner 1907taufenließ,wurdeernochimselbenJahrzumRatdesVwGHernannt;1920 folgteseineErnennungzumSenatspräsidenten.AufbauendaufderJudikaturdes VwGH entwickelte er insbesondere allgemeine Grundsätze eines österreichi- schenVerwaltungsverfahrensrechts,diedannmitdenVerwaltungsgesetzenvom 21. Juli1925weitgehendindieserFormkodifiziertwurden;Teznerstarbwenige Tage vor ihrer Beschlussfassung imNationalrat, am 13. Juni 1925, inWien. – Auch der 1865 in Prag geboreneHerrnritt20war ab 1909Rat und ab 1925 Se- natspräsidentdesVwGH; zuvorwar er jedoch (1904–1909)Professor fürVer- fassungs- und Verwaltungsrecht an der Technischen Hochschule Wien (der Vorläuferin der heutigen TU Wien) gewesen. Als sein Hauptwerk sind die »Grundlehren des österreichischen Verwaltungsrechts« (1921) anzusehen, in dem er – drei Jahre nachAuflösung derHabsburgermonarchie – dasVerwal- tungsrecht inallenehemalsösterreichischenLändernsystematischdarzustellen versuchte.21 –Carl Brockhausen schließlich,22hatte sich 1894mit einerArbeit über»VereinigungundTrennungvonGemeinden«habilitiert;von1891bis1908 war er alsKanzleidirektorderUniversitätWien tätig.23 »KeinerderGenannten erhielt inweitererFolgeeineProfessuraneinerUniversität.«24 Vielmehr erfolgte am6. Juli 1903,wie vonBernatzik gewünscht, die Ernen- nungLayers zumExtraordinarius für allgemeineVerwaltungslehre und öster- reichischesVerwaltungsrecht.25MaxLayerwar1866 inGrazgeboren, legtedort 1884dieMaturaabundwurde1889anderKarl-Franzens-Universität zumJDr. promoviert.ErgingindensteiermärkischenVerwaltungsdienstundwurde1898 Bezirkskommissär. Das Sommersemester 1899 verbrachte er jedoch an der UniversitätWien,diebeiden folgendenSemester anderUniversitätHeidelberg und habilitierte sich 1902 in Graz für Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht. Seine Habilitationsschrift über »Prinzipien des Enteig- nungsrechts« wurde von Bernatzik 1903 »als eineMuster- undMeisterarbeit bezeichnet,dienichtbloßeinDenkmaldesgrößtenFleißessondernaucheines 20 17.4. 1865–25.3. 1945;vgl.zuihmSchwärzler,Herrnritt; siehezuihmnochunten681f. 21 Wie Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 148, hervorhebt, orientierte sich Herrnritt besonders andendeutschen JuristenOttoMayer undOttov.Gierke, baute aber auchauf einerunvollendetenDarstellungdesTschechen Jirˇi Prazakauf. 22 9. 5. 1859–16.9. 1951.Bereits imAlter von49 Jahrentrater indenRuhestand,wardanach aberberatendfürverschiedeneMinisterientätig,soz.B.beidenVerwaltungsreformgesetzen 1925.Vgl.Kelsen, Brockhausen;Merkl, Brockhausen. 23 Vgl. dazu die Anekdote, welcheMétall, Kelsen 13 berichtet und dabei Brockhausen als einen »überaus feinsinnige[n] und ideal denkende[n] Mensche[en] und sicherlich kein Antisemit«beschreibt. 24 Walter, Lehre619. 25 UAGraz,PersonalaktLayerMax. DiestaatswissenschaftlichenFächer470
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938