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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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DieHabilitationsschrift, betitelt »HauptproblemederStaatsrechtslehre, ent- wickelt aus der Lehre vomRechtssatze«,übertraf nicht nurquantitativ andere derartigeSchriften;siewarauchinhaltlichweitüberdurchschnittlich,alssieden Beginn der von Kelsen entwickelten – erst später so bezeichneten – »Reinen Rechtslehre«markierte.49WissenschaftstheoretischeGrundlagewarhierbeider – vor allemwohlüber Jellinek vermittelte –Neukantianismus, der sich insbe- sondere in der scharfen Trennung von Sein und Sollen bemerkbar machte; Kelsen sprach hier von zwei »allgemeinste[n] Denkbestimmungen […], und insolangemansichindenGrenzenformal-logischerBetrachtunghält,führtkein Weg von dem einen zum andern, stehen beide Welten durch eine unüber- brückbareKluftgetrennteinandergegenüber.DieFragenachdemWarumeines konkretenSollenskann logisch immerwiedernurzueinemSollen führen,wie dieFragenachdemWarumeinesSeinsimmernureinSeinzurAntworterhält.«50 Kelsens Arbeit war epochal; dass sie jedoch nicht als solche sofort wahrge- nommenwurde,enttäuschtedenAutor.Erkonntesichdiesnurdamiterklären, dassderErstgutachter,Menzel inRechtstheorienichtbewandertwarunddaher die Arbeit nicht verstanden, Bernatzik hingegen dasWerk gar nicht gelesen hatte.51Obdiesstimmenmochteodernicht–zunächstdeutetenichtsdaraufhin, dassKelsenanderUniversitätnochweiterKarrieremachenwürde;1915hatteer denTiteleinesao.Professorserhalten,»unddiesePositionmussteicheigentlich beimeiner juedischenAbstammung als das aeusserste ansehendasmir unter dengegebenenVerhaeltnissenerreichbarwar.«52 Hier aber unterschätzte Kelsen (absichtlich?) den Ruf, den er sich bereits innerhalb weniger Jahre gesichert hatte: Als im selben Jahr 1915 in Graz ein Ordinariat fürStaats-undVerwaltungsrecht freiwurde, lobtederzweitedortige Ordinarius, Max Layer, Kelsen als den »tiefsten Denker« unter allen für eine Nachfolge inFragekommendenStaatsrechtlernundhieltauchfest,dassKelsen inWien»einenbeieinemPrivat-DozentennochkaumdagewesenenZulaufvon Hörern«habe.53ZwargingderRufdanndochnichtanKelsen,sondernandenin Czernowitz lehrendenOttoFreiherrv.Dungern;dochnunwurdeinCzernowitz eineLehrkanzel freiundKelsendortprimo locogesetzt!54 InderZwischenzeit hatteKelsen, 1914 alsReserveoffizier zumKriegsdienst 49 Vgl. zu ihr Jestaedt,Hauptprobleme; Schönberger,KelsensHauptprobleme. 50 Kelsen,Hauptprobleme86 f. 51 Kelsen,Autobiographie43. 52 Ebd.54. 53 UAGraz, Jur. Fak.Z304ex1915/16. 54 Vgl. A.u. Vortrag vom 25.6. 1918,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 612, PersonalaktPiskoOskar,Z23478/1918.SiehedazuGoller,Naturrecht,Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie 186, sowie künftig Olechowski, HansKelsen und die Berufungen in Graz,CzernowitzundWien. DiestaatswissenschaftlichenFächer476
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938