Seite - 476 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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DieHabilitationsschrift, betitelt »HauptproblemederStaatsrechtslehre, ent-
wickelt aus der Lehre vomRechtssatze«,übertraf nicht nurquantitativ andere
derartigeSchriften;siewarauchinhaltlichweitüberdurchschnittlich,alssieden
Beginn der von Kelsen entwickelten – erst später so bezeichneten – »Reinen
Rechtslehre«markierte.49WissenschaftstheoretischeGrundlagewarhierbeider
– vor allemwohlüber Jellinek vermittelte –Neukantianismus, der sich insbe-
sondere in der scharfen Trennung von Sein und Sollen bemerkbar machte;
Kelsen sprach hier von zwei »allgemeinste[n] Denkbestimmungen […], und
insolangemansichindenGrenzenformal-logischerBetrachtunghält,führtkein
Weg von dem einen zum andern, stehen beide Welten durch eine unüber-
brückbareKluftgetrennteinandergegenüber.DieFragenachdemWarumeines
konkretenSollenskann logisch immerwiedernurzueinemSollen führen,wie
dieFragenachdemWarumeinesSeinsimmernureinSeinzurAntworterhält.«50
Kelsens Arbeit war epochal; dass sie jedoch nicht als solche sofort wahrge-
nommenwurde,enttäuschtedenAutor.Erkonntesichdiesnurdamiterklären,
dassderErstgutachter,Menzel inRechtstheorienichtbewandertwarunddaher
die Arbeit nicht verstanden, Bernatzik hingegen dasWerk gar nicht gelesen
hatte.51Obdiesstimmenmochteodernicht–zunächstdeutetenichtsdaraufhin,
dassKelsenanderUniversitätnochweiterKarrieremachenwürde;1915hatteer
denTiteleinesao.Professorserhalten,»unddiesePositionmussteicheigentlich
beimeiner juedischenAbstammung als das aeusserste ansehendasmir unter
dengegebenenVerhaeltnissenerreichbarwar.«52
Hier aber unterschätzte Kelsen (absichtlich?) den Ruf, den er sich bereits
innerhalb weniger Jahre gesichert hatte: Als im selben Jahr 1915 in Graz ein
Ordinariat fürStaats-undVerwaltungsrecht freiwurde, lobtederzweitedortige
Ordinarius, Max Layer, Kelsen als den »tiefsten Denker« unter allen für eine
Nachfolge inFragekommendenStaatsrechtlernundhieltauchfest,dassKelsen
inWien»einenbeieinemPrivat-DozentennochkaumdagewesenenZulaufvon
Hörern«habe.53ZwargingderRufdanndochnichtanKelsen,sondernandenin
Czernowitz lehrendenOttoFreiherrv.Dungern;dochnunwurdeinCzernowitz
eineLehrkanzel freiundKelsendortprimo locogesetzt!54
InderZwischenzeit hatteKelsen, 1914 alsReserveoffizier zumKriegsdienst
49 Vgl. zu ihr Jestaedt,Hauptprobleme; Schönberger,KelsensHauptprobleme.
50 Kelsen,Hauptprobleme86 f.
51 Kelsen,Autobiographie43.
52 Ebd.54.
53 UAGraz, Jur. Fak.Z304ex1915/16.
54 Vgl. A.u. Vortrag vom 25.6. 1918,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 612,
PersonalaktPiskoOskar,Z23478/1918.SiehedazuGoller,Naturrecht,Rechtsphilosophie
oder Rechtstheorie 186, sowie künftig Olechowski, HansKelsen und die Berufungen in
Graz,CzernowitzundWien.
DiestaatswissenschaftlichenFächer476
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik