Page - 479 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ehemaligeAristokratindermehrheitlichkonservativenProfessorenschaftkaum
Freunde, als er sichEndeAprildafüraussprach,dass sichdieAngehörigender
UniversitätWienandendamals stattfindendenUrwahlen für eineRäteorgani-
sation nach sowjetrussischemVorbild beteiligen sollten.63Als im Juni die Be-
rufungskommission fürdieNachfolgeBernatziks zusammenkam, schlugAdolf
Menzel vor,Kelsenandie erste Stelle zu setzen,wasvonallenübrigenMitglie-
dern – Spann,Voltelini und Strisower, sowie auchdemDekanCarl Grünberg,
welcherdieTeilnahmeandenUrwahlenbefürwortethatte–gutgeheißenwurde.
OthmarSpannsprachsichsogardafüraus,Kelsen»unico loco«zunominieren,
doch beschloss die Kommission, auf die zweite Stelle Layer und an die dritte
Stelle Laun zu setzen. Im Professorenkollegium setzte sich zwar noch Hold-
Ferneck für eineGleichstellungLaunsmitKelsenparipassuein;doch letztlich
wurdeeinZweiervorschlag,mitKelsenanerster undLaunanzweiter Stelle an
das Staatsamt für Unterricht geschickt.64Am19. Juli 1919 erfolgte die Ernen-
nungKelsens zumordentlichenProfessor anderUniversitätWien.
Schon zuvor, am 3.Mai 1919, war es Kelsen gelungen, auch die Nachfolge
BernatziksalsMitglieddesVerfassungsgerichtshofes(VfGH)anzutreten.Alser
für das akademische Jahr 1920/21 zumDekan der Rechts- und Staatswissen-
schaftlichenFakultätgewähltwurde,baterStaatskanzlerRennerimJuli1920um
Entlassung aus seiner Tätigkeit als wissenschaftlicherMitarbeiter der Staats-
kanzlei,wasaucherfolgte.DochschonimNovember1920ließKelsensichdazu
überreden,demBundeskanzleramt (NachfolgerderStaatskanzlei)weiterbera-
tendzurSeitezustehen;seinediesbezüglicheTätigkeitendeteendgültigerst im
Dezember1921,alsKelsenzumständigenReferentendesVfGHgewähltworden
war,was ermit seinerTätigkeit imBundeskanzleramtalsunvereinbar ansah.65
Als ständiger Referent prägte er die Rechtsprechung des Höchstgerichts in
dessen erstemDezenniumganz entscheidend,66worauf an anderer Stelle noch
zurückzukommen ist.
TrotzdergenanntenumfangreichenTätigkeiten inLegislativeund Jurisdik-
tionwarKelsenspublizistischeTätigkeitnach1918sowohlquantitativals auch
qualitativaußerordentlichhoch.67Dievon ihmmitgestalteteVerfassungwurde
63 Vgl.dazuinsbesonderedieDarstellungvonKelsen,Autobiographie57 f,derallerdingsdie
Kräfteverhältnisse– irrtümlichodermitAbsicht? – falschangibt; er nennt zwarnichtden
Namen Launs, doch geht dieser Name aus anderenQuellen klar hervor; vgl. schonOle-
chowski, Hans Kelsen und die UniversitätWien 37. Biskup, Laun, erwähnt weder diese
EpisodenochdieBerufungsverhandlungen inWien.
64 DekanGrünberg andas Staatsamt fürUnterricht vom7.7. 1919, Z 1407/1919,ÖStAAVA,
Unterricht allg.,Univ.Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften.
65 Der diesbezügliche Schriftverkehr ist bei Schmitz, Karl Renners Briefe 155–164 abge-
druckt.
66 DazuWalter,HansKelsenalsVerfassungsrichter.
67 Vgl. zumNachfolgendenauchStolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 147.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 479
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik