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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ehemaligeAristokratindermehrheitlichkonservativenProfessorenschaftkaum Freunde, als er sichEndeAprildafüraussprach,dass sichdieAngehörigender UniversitätWienandendamals stattfindendenUrwahlen für eineRäteorgani- sation nach sowjetrussischemVorbild beteiligen sollten.63Als im Juni die Be- rufungskommission fürdieNachfolgeBernatziks zusammenkam, schlugAdolf Menzel vor,Kelsenandie erste Stelle zu setzen,wasvonallenübrigenMitglie- dern – Spann,Voltelini und Strisower, sowie auchdemDekanCarl Grünberg, welcherdieTeilnahmeandenUrwahlenbefürwortethatte–gutgeheißenwurde. OthmarSpannsprachsichsogardafüraus,Kelsen»unico loco«zunominieren, doch beschloss die Kommission, auf die zweite Stelle Layer und an die dritte Stelle Laun zu setzen. Im Professorenkollegium setzte sich zwar noch Hold- Ferneck für eineGleichstellungLaunsmitKelsenparipassuein;doch letztlich wurdeeinZweiervorschlag,mitKelsenanerster undLaunanzweiter Stelle an das Staatsamt für Unterricht geschickt.64Am19. Juli 1919 erfolgte die Ernen- nungKelsens zumordentlichenProfessor anderUniversitätWien. Schon zuvor, am 3.Mai 1919, war es Kelsen gelungen, auch die Nachfolge BernatziksalsMitglieddesVerfassungsgerichtshofes(VfGH)anzutreten.Alser für das akademische Jahr 1920/21 zumDekan der Rechts- und Staatswissen- schaftlichenFakultätgewähltwurde,baterStaatskanzlerRennerimJuli1920um Entlassung aus seiner Tätigkeit als wissenschaftlicherMitarbeiter der Staats- kanzlei,wasaucherfolgte.DochschonimNovember1920ließKelsensichdazu überreden,demBundeskanzleramt (NachfolgerderStaatskanzlei)weiterbera- tendzurSeitezustehen;seinediesbezüglicheTätigkeitendeteendgültigerst im Dezember1921,alsKelsenzumständigenReferentendesVfGHgewähltworden war,was ermit seinerTätigkeit imBundeskanzleramtalsunvereinbar ansah.65 Als ständiger Referent prägte er die Rechtsprechung des Höchstgerichts in dessen erstemDezenniumganz entscheidend,66worauf an anderer Stelle noch zurückzukommen ist. TrotzdergenanntenumfangreichenTätigkeiten inLegislativeund Jurisdik- tionwarKelsenspublizistischeTätigkeitnach1918sowohlquantitativals auch qualitativaußerordentlichhoch.67Dievon ihmmitgestalteteVerfassungwurde 63 Vgl.dazuinsbesonderedieDarstellungvonKelsen,Autobiographie57 f,derallerdingsdie Kräfteverhältnisse– irrtümlichodermitAbsicht? – falschangibt; er nennt zwarnichtden Namen Launs, doch geht dieser Name aus anderenQuellen klar hervor; vgl. schonOle- chowski, Hans Kelsen und die UniversitätWien 37. Biskup, Laun, erwähnt weder diese EpisodenochdieBerufungsverhandlungen inWien. 64 DekanGrünberg andas Staatsamt fürUnterricht vom7.7. 1919, Z 1407/1919,ÖStAAVA, Unterricht allg.,Univ.Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften. 65 Der diesbezügliche Schriftverkehr ist bei Schmitz, Karl Renners Briefe 155–164 abge- druckt. 66 DazuWalter,HansKelsenalsVerfassungsrichter. 67 Vgl. zumNachfolgendenauchStolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 147. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 479
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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