Page - 482 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Erkennbarkeit vonabsolutenWerten.79Dass eindemokratischerMehrheitsbe-
schluss keinGarant für die objektiveRichtigkeit der Entscheidung sei, veran-
schaulichte der Agnostiker Kelsen mit der beim Evangelisten Johannes ge-
schildertenEpisode, als Pilatus dasVolk abstimmen ließ, ob er Jesus oderBa-
rabbas freigeben solle: »Die schlichte, in ihrer Naivität lapidare Darstellung
gehört zu dem großartigsten, was dieWeltliteratur hervorgebracht hat; und,
ohne es zu beabsichtigen, wächst sie zu einem tragischen Symbol des Relati-
vismusundder –Demokratie.«DenndasVolk entscheidet sich für Barabbas,
begeht also einen verhängnisvollen Fehler. »Vielleicht wirdman, werden die
Gläubigen, diepolitischGläubigeneinwenden, daßgeradediesesBeispiel eher
gegen als für die Demokratie spreche. Und diesen Einwandmußman gelten
lassen;freilichnuruntereinerBedingung:WenndieGläubigenihrerpolitischen
Wahrheit,die,wennnötig, auchmitblutigerGewaltdurchgesetztwerdenmuß,
sogewiß sind,wie–derSohnGottes.«80
KelsenwarsichderRisiken,diedieDemokratiebarg,völligbewusst,under
leugnete auchnicht, dass schonvieles fürDemokratie ausgegebenworden sei,
was in Wirklichkeit diesen Namen nicht verdiene. Zwischen Ideologie und
Realität der Demokratie bestehe einWiderspruch, geradezu ein notwendiger
Widerspruch.Das Ideal der Freiheit sei LeitsternderDemokratie, doch inder
Realität könne diese niemals erreicht werden, sondern unterliege zahlreichen
»Metamorphosen«, derenwichtigste dasMajoritätsprinzip sei: Im Falle einer
AbstimmungmüssesichdieMinoritätdemWillenderMehrheitbeugen,seialso
nichtmehr frei.UnddennochbedeutedasPrinzipder absolutenMehrheit die
»relativgrößteAnnäherungandieIdeederFreiheit«.81DenninderDemokratie
gehe esdarum,bestehendeVerhältnisse ändern zukönnen, sodass keineEnt-
scheidungunumstößlichist–wieauchdieDemokratiedurcheinen»mehroder
weniger raschen Führerwechsel« gekennzeichnet sei.82 Kelsen sah also im
Staatsvolk keine uniformeMasse, sondern verfolgte einen pluralistischenAn-
satz. Er verweigerte –wie auch in seinerReinenRechtslehre –dieVorstellung
voneinemrealen»Volkswillen«,dener vielmehrnuralsMetapherakzeptieren
wollte, sondern bejahte einen Staat, in der verschiedene Parteien um einen
Kompromissringen.»UndgeradedasKompromißkennzeichnetdiePolitikder
Demokratie.«83
79 DieVerbindung zwischenKelsensRechtslehre und seiner politischenLehre aufgedeckt zu
haben, ist v.a.dasVerdienstvonDreier,Rechtslehre;vanOoyen, Staat269,geht sogar so
weit zu sagen, dassKelsensGleichsetzung vonRecht und Staat erst vordemHintergrund
seinerDemokratietheorie einenSinnergibt.
80 Kelsen,WesenundWert138 (33 f).
81 Kelsen,WesenundWert29 (159).
82 Kelsen,WesenundWert288 (217).
83 Kelsen,WesenundWert113 (10).Vgl.vanOoyen, Staat 100.
DiestaatswissenschaftlichenFächer482
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik