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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Erkennbarkeit vonabsolutenWerten.79Dass eindemokratischerMehrheitsbe- schluss keinGarant für die objektiveRichtigkeit der Entscheidung sei, veran- schaulichte der Agnostiker Kelsen mit der beim Evangelisten Johannes ge- schildertenEpisode, als Pilatus dasVolk abstimmen ließ, ob er Jesus oderBa- rabbas freigeben solle: »Die schlichte, in ihrer Naivität lapidare Darstellung gehört zu dem großartigsten, was dieWeltliteratur hervorgebracht hat; und, ohne es zu beabsichtigen, wächst sie zu einem tragischen Symbol des Relati- vismusundder –Demokratie.«DenndasVolk entscheidet sich für Barabbas, begeht also einen verhängnisvollen Fehler. »Vielleicht wirdman, werden die Gläubigen, diepolitischGläubigeneinwenden, daßgeradediesesBeispiel eher gegen als für die Demokratie spreche. Und diesen Einwandmußman gelten lassen;freilichnuruntereinerBedingung:WenndieGläubigenihrerpolitischen Wahrheit,die,wennnötig, auchmitblutigerGewaltdurchgesetztwerdenmuß, sogewiß sind,wie–derSohnGottes.«80 KelsenwarsichderRisiken,diedieDemokratiebarg,völligbewusst,under leugnete auchnicht, dass schonvieles fürDemokratie ausgegebenworden sei, was in Wirklichkeit diesen Namen nicht verdiene. Zwischen Ideologie und Realität der Demokratie bestehe einWiderspruch, geradezu ein notwendiger Widerspruch.Das Ideal der Freiheit sei LeitsternderDemokratie, doch inder Realität könne diese niemals erreicht werden, sondern unterliege zahlreichen »Metamorphosen«, derenwichtigste dasMajoritätsprinzip sei: Im Falle einer AbstimmungmüssesichdieMinoritätdemWillenderMehrheitbeugen,seialso nichtmehr frei.UnddennochbedeutedasPrinzipder absolutenMehrheit die »relativgrößteAnnäherungandieIdeederFreiheit«.81DenninderDemokratie gehe esdarum,bestehendeVerhältnisse ändern zukönnen, sodass keineEnt- scheidungunumstößlichist–wieauchdieDemokratiedurcheinen»mehroder weniger raschen Führerwechsel« gekennzeichnet sei.82 Kelsen sah also im Staatsvolk keine uniformeMasse, sondern verfolgte einen pluralistischenAn- satz. Er verweigerte –wie auch in seinerReinenRechtslehre –dieVorstellung voneinemrealen»Volkswillen«,dener vielmehrnuralsMetapherakzeptieren wollte, sondern bejahte einen Staat, in der verschiedene Parteien um einen Kompromissringen.»UndgeradedasKompromißkennzeichnetdiePolitikder Demokratie.«83 79 DieVerbindung zwischenKelsensRechtslehre und seiner politischenLehre aufgedeckt zu haben, ist v.a.dasVerdienstvonDreier,Rechtslehre;vanOoyen, Staat269,geht sogar so weit zu sagen, dassKelsensGleichsetzung vonRecht und Staat erst vordemHintergrund seinerDemokratietheorie einenSinnergibt. 80 Kelsen,WesenundWert138 (33 f). 81 Kelsen,WesenundWert29 (159). 82 Kelsen,WesenundWert288 (217). 83 Kelsen,WesenundWert113 (10).Vgl.vanOoyen, Staat 100. DiestaatswissenschaftlichenFächer482
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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