Page - 486 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schien.100AufGrundlagedieser Schrift reichteMerkl am10. Juni einenHabili-
tierungsantrag bei der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ein und
erhielt nachAbhaltungeinesProbevortragesüberdieRechtskraft rechtswidri-
gerVerwaltungsakteam5.Dezember1919dievenialegendifürallgemeinesund
deutschösterreichisches Staatsrecht,Verwaltungslehreunddeutschösterreichi-
sches Verwaltungsrecht.101Mit seinemProbevortrag hatte sichMerkl, wie ge-
zeigt, eben jenemThema gewidmet,mit dem sich schon der kurz zuvor ver-
storbeneBernatzikhabilitiert hatte;Merkl solltediesesThemanochmehrfach
aufgreifen;102 seine Theorien waren namentlich für den Gesetzgeber bei der
Beschlussfassung über das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1925
maßgeblich.103
SchonkurznachseinerHabilitierungerhieltMerkleinenRufandiedeutsche
TechnischeHochschule in Prag, worauf jedoch dieWiener Fakultät »in voller
Erkenntnis der vorzüglichen Fähigkeiten Merkl’s« sich dafür einsetzte, dass
Merkl eine außerordentlicheProfessur inWien erhielt, was vonderBundesre-
gierungam30.November 1920bewerkstelligtwurde.104Merkl selbst bemerkte
dazu später, dass erdieNachfolgeLauns (dernachdererfolglosenKandidatur
umdieNachfolgeBernatzikseinenRufderUniversitätHamburgangenommen
hatte) antrat, was jedoch aktenmäßig nicht belegbar ist. Auch die Frage, ob
Merkl tatsächlichnachPragwollteodernurzumScheinverhandelte, umseine
Chancen inWien zu verbessern, müssen unbeantwortet bleiben; die rasante
Karriere Merkls an der Fakultät ist jedenfalls bemerkenswert und sicherlich
auch demEinflussKelsens zuzuschreiben. Auf dieweitereKarriereMerkls ab
1930 istweiterunteneinzugehen.
Merkls bedeutendstesWerkwar sein »AllgemeinesVerwaltungsrecht«.105Es
handelte sich nicht etwaumeineDarstellung von allgemeinen Prinzipien des
österreichischenVerwaltungsrechts oder gar um eineHervorhebung österrei-
chischerBesonderheiten gegenüberdenVerwaltungsrechtsordnungenanderer
Staaten.VielmehrunternahmesMerkl,dieErkenntnissederReinenRechtslehre
auf alle Kernprobleme des Verwaltungsrechts herunterzubrechen, also allge-
meingültige Antworten zu geben. Auf Bezugnahmen auf österreichische oder
sonstige Verwaltungsgesetze wurde dagegen weitgehend verzichtet.106 Wenn
100 Merkl,Verfassung.
101 Dekan Gleispach an das Staatsamt für Inneres undUnterricht, 19. 12. 1919,ÖStA AVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton612,PersonalaktMerklAdolf, Z1150/1919.
102 Vgl. v.a.Merkl,Rechtskraft.
103 Kucsko-Stadlmayer,MerklsRechtskraftlehre133.
104 ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 612, PersonalaktMerkl Adolf, BMUEZ
21888/1920;Merkl, Selbstdarstellung138,nenntoffenbar irrtümlicherweisediedeutsche
TechnischeHochschule inBrünn.
105 Merkl,AllgemeinesVerwaltungsrecht.
106 Layer,RezensionzuMerkl 110.
DiestaatswissenschaftlichenFächer486
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik