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meiner Seite« hatte.136 Diese Gegenschrift, betitelt »Rechtsgeschichte gegen
Rechtsphilosophie?« undmit 31 Seitennicht einmal ein Fünftel vonSchwinds
Werkumfassend,war vonungewöhnlicherSchärfeundBoshaftigkeit,was sich
zumeinendaraus erklärt, dass SchwindsAngriff »in keinerWeise provoziert«
wordenwar, zumal Kelsen bis dahin noch nie Schwind angegriffen oder die
BedeutungderRechtsgeschichte inZweifel gezogenhatte.137Zumanderenwar
die Kontroverse nicht allein durchunterschiedlichewissenschaftstheoretische
Standpunkte bedingt – sofernmaneinen solchenbei Schwindüberhaupt aus-
machenkonnte–,sondernauchdurchdenvehementenAntisemitismus,dersich
bei Schwind schonmehrfach, insbesondere bei seinem Separatvotum zur Er-
nennung Kelsens als Extraordinarius 1918, und auch in der Streitschrift von
1928bemerkbar gemachthatte. InderSache, dieswirdheute allgemeineinbe-
kannt, gab sich Schwind eine Blöße nach der anderen, so etwa, wenn er be-
hauptete, zufolge der ReinenRechtslehremüssten zwei Vereine, die dieselben
Statutenhätten, identisch sein, oderwennererklärte, dassman»Jahrhunderte
und Jahrtausende hindurch Gesetze gemacht [habe], ohne daß die Frage
rechtlichgeregelt gewesenwäre,wer zurGesetzgebungberufen sei«, umsodie
Entbehrlichkeit einer Grundnorm zu beweisen.138 Es war Kelsen ein Leichtes,
Schwindzuwiderlegen.139
e) DieZeitschrift fürÖffentlichesRecht
Die enormeBreitenwirkung, die dieWiener Rechtstheoretische Schule entfal-
tete, verdankte sie wenigstens zumTeil auch der »Zeitschrift fürÖffentliches
Recht«, die zumindest bis 1925 alsdas »Schulorgan«desKelsen-Kreises ange-
sehenwerdenkonnte.140Bereits1914hatteKelsen,damalsnochPrivatdozent,die
Gründungeiner»ÖsterreichischenZeitschrift fürÖffentlichesRecht«angeregt
und dafür Bernatzik, Menzel, Hussarek und Lammasch als Herausgeber ge-
wonnen,währender selbst dieRolledes »Redaktionssekretärs«übernahm. In-
folge des Zusammenbruches derMonarchie stellte diese Zeitschrift nach drei
BändenihrErscheinenein. 1919erfolgtederNeubeginn,diesmalmitdemTitel
»Zeitschrift füröffentlichesRecht«; der Fortfall desAdjektivs »österreichisch«
hingmit demZerfall derMonarchie, aber auch dem–vondenHerausgebern
136 Kelsen, Autobiographie 44. Vgl. dazu und zumFolgendenOlechowski, Rechtphiloso-
phiegegenRechtsgeschichte.
137 Kelsen,RechtsgeschichtegegenRechtsphilosophie1.
138 Schwind,Grundlagen49f, 73.
139 Olechowski,RechtsphilosophiegegenRechtsgeschichte439.
140 DazuundzumFolgendenausführlichSpörg,DieZeitschriftfürÖffentlichesRecht,dasvon
FritzSchreierstammendeZitatebenda154.EineDissertationvonSpörgzumselbenThema
ist inArbeit.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 493
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik