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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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meiner Seite« hatte.136 Diese Gegenschrift, betitelt »Rechtsgeschichte gegen Rechtsphilosophie?« undmit 31 Seitennicht einmal ein Fünftel vonSchwinds Werkumfassend,war vonungewöhnlicherSchärfeundBoshaftigkeit,was sich zumeinendaraus erklärt, dass SchwindsAngriff »in keinerWeise provoziert« wordenwar, zumal Kelsen bis dahin noch nie Schwind angegriffen oder die BedeutungderRechtsgeschichte inZweifel gezogenhatte.137Zumanderenwar die Kontroverse nicht allein durchunterschiedlichewissenschaftstheoretische Standpunkte bedingt – sofernmaneinen solchenbei Schwindüberhaupt aus- machenkonnte–,sondernauchdurchdenvehementenAntisemitismus,dersich bei Schwind schonmehrfach, insbesondere bei seinem Separatvotum zur Er- nennung Kelsens als Extraordinarius 1918, und auch in der Streitschrift von 1928bemerkbar gemachthatte. InderSache, dieswirdheute allgemeineinbe- kannt, gab sich Schwind eine Blöße nach der anderen, so etwa, wenn er be- hauptete, zufolge der ReinenRechtslehremüssten zwei Vereine, die dieselben Statutenhätten, identisch sein, oderwennererklärte, dassman»Jahrhunderte und Jahrtausende hindurch Gesetze gemacht [habe], ohne daß die Frage rechtlichgeregelt gewesenwäre,wer zurGesetzgebungberufen sei«, umsodie Entbehrlichkeit einer Grundnorm zu beweisen.138 Es war Kelsen ein Leichtes, Schwindzuwiderlegen.139 e) DieZeitschrift fürÖffentlichesRecht Die enormeBreitenwirkung, die dieWiener Rechtstheoretische Schule entfal- tete, verdankte sie wenigstens zumTeil auch der »Zeitschrift fürÖffentliches Recht«, die zumindest bis 1925 alsdas »Schulorgan«desKelsen-Kreises ange- sehenwerdenkonnte.140Bereits1914hatteKelsen,damalsnochPrivatdozent,die Gründungeiner»ÖsterreichischenZeitschrift fürÖffentlichesRecht«angeregt und dafür Bernatzik, Menzel, Hussarek und Lammasch als Herausgeber ge- wonnen,währender selbst dieRolledes »Redaktionssekretärs«übernahm. In- folge des Zusammenbruches derMonarchie stellte diese Zeitschrift nach drei BändenihrErscheinenein. 1919erfolgtederNeubeginn,diesmalmitdemTitel »Zeitschrift füröffentlichesRecht«; der Fortfall desAdjektivs »österreichisch« hingmit demZerfall derMonarchie, aber auch dem–vondenHerausgebern 136 Kelsen, Autobiographie 44. Vgl. dazu und zumFolgendenOlechowski, Rechtphiloso- phiegegenRechtsgeschichte. 137 Kelsen,RechtsgeschichtegegenRechtsphilosophie1. 138 Schwind,Grundlagen49f, 73. 139 Olechowski,RechtsphilosophiegegenRechtsgeschichte439. 140 DazuundzumFolgendenausführlichSpörg,DieZeitschriftfürÖffentlichesRecht,dasvon FritzSchreierstammendeZitatebenda154.EineDissertationvonSpörgzumselbenThema ist inArbeit. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 493
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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