Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Page - 504 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 504 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Image of the Page - 504 -

Image of the Page - 504 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text of the Page - 504 -

Verwaltungsreformen inder Steiermark tätig. Er selbst stellte später resigniert fest, dass »vondieser ganzen, zeitweise ziemlichumfangreichenTätigkeit […] heutenichtsübrigals einigeDankschreiben« seien. Am 32. Deutschen Juristentag184 erstattete Layer ein Gutachten zur Frage, »Wie ist der akademischeUnterricht imVerwaltungsrecht zweckmäßig zu ge- stalten?« und sprach dabei das schwierige Verhältnis zwischen Theorie und Praxis imUnterrichtan:WohlsollemanvondenLehrernderpositivrechtlichen Fächer erwarten können, dass siemit der Praxis vertraut seien, doch sei »die eigentliche Domäne der juristischen Fakultäten und ihrer Lehrkräfte« die »theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung«; ein Auswendiglernen von Geset- zengar sei sinnlos.Maßnahmen,diediePraxisnähe fördern,wieetwadasvom Zivilprozessualisten Sperl gegründete »Institut für angewandtes Recht«,185 wurden von Layer lobend hervorgehoben. Doch hätten die »deutschen und österreichischenRechtsfakultäten[…]alleUrsachebedachtzusein,daßsie[…] nicht ihreAufgabe, wissenschaftliche Bildung zu gewähren, verkürzenund so einen umgekehrten Entwicklungsgang einschlagen, wie ihn die französischen Rechtsschulendurchgemachthaben.«186SpeziellwasdasVerwaltungsrecht an- belange, sowies er auf dieZersplitterungderRechtsquellen, dieKurzlebigkeit der Verwaltungsgesetze sowie auf die Neuheit des Faches an sich hin, was Konsequenzen fürdenUnterricht habenmüsse: So solle dasVerwaltungsrecht auchweiterhin amEndedesStudiumsgelehrtwerden; derUmfangmüsseun- bedingt ausgeweitetwerden; fürdasBesondereVerwaltungsrecht schlugLayer KonversatorienanstellevonVorlesungenvor;diewissenschaftlicheAusbildung etwa imWegevonSeminarenmüsse forciertwerden.187Die sechsStunden, die der Studienplan 1893 demVerwaltungsrecht zuweise, seien gerade einmal für denAllgemeinen Teil desselben ausreichend; für den Besonderen bleibe kein Raum.–Diese(ausheutigerSichtwohldurchausberechtigte)Forderungwurde dannmitderStudienreform1935wenigstenszumTeilerfüllt:Sahdiesedochdie Ausdehnungdes Faches »Verwaltungslehre undösterreichischesVerwaltungs- recht«vonsechsaufzehnSemesterwochenstundenundüberdieseinneuesFach, »VerwaltungsverfahrenundVerwaltungsgerichtsbarkeit« imAusmaß von zwei weiteren Semesterwochenstunden, somit immerhin die Verdoppelung der Vorlesungszeit, vor.188 184 Der 32. Deutsche Juristentag war für den 10. – 12.9. 1914 nach Düsseldorf einberufen worden, wurde aber infolge des Kriegsausbruchs vertagt und vom 12. – 14. 9. 1921 in Bamberg nachgeholt. Vgl. [http://www.djt.de/die-tagungen/chronologie – abgerufen 18.12. 2013].Die schriftlichenGutachtenwurdenbereits 1914 inBerlingedruckt. 185 Dazuoben399. 186 Layer,AkademischerUnterricht 7, 9. 187 Ebd.13 ff. 188 §5 litCRStVO1935. DiestaatswissenschaftlichenFächer504
back to the  book Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938