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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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finanzielle Lage« genannt, »welche es zur unumgänglichenPflichtmacht, jede tunliche Entlastung desUnterrichtsetats vorzunehmen, umwenigstens die le- benswichtigstenZweigedesHochschulwesensungeschmälert erhalten zukön- nen«.199 Layer wurden 14Tage Zeit gegeben, gegen seine Pensionierung Ein- wendungenzuerheben.TatsächlichantworteteLayer innerhalbdieserFristmit einemumfänglichenSchreiben,indemerzunächstdasRechtdesMinisteriums, ihn zu pensionieren durchaus anerkannte und erklärte, dass er ursprünglich nichtvorgehabthatte,Einwendungenzuerheben.Dochsei inderZwischenzeit in der »Wiener Zeitung« ein Bericht erschienen, der seine Pensionierung »in anderemLicht« zeige.200Dieser Artikel brachte die Pensionierung Layers und GleispachsinVerbindungmitderenPublikationenim»Verwaltungsarchiv«und behauptete,dassdie»überwiegendeMehrheitderösterreichischenBevölkerung […]mit Recht scharfe Maßnahmen gegen jene von österreichischen Steuer- geldernbezahlteUniversitätslehrer« verlangt hätten, »die in einerBerliner na- tionalsozialistischen Zeitschrift in so unerhörterWeise gegen das eigene Va- terland zuFelde zogenunddamit demaltenDiensteiduntreuwurden«. Layer bezeichnetediesenArtikelals»dumm«;denn»geradederDiensteid inmeinem BerufealsProfessordesRechtesgibtmirnichtnurdasRecht sondernauchdie Pflicht gegen meines Erachtens begangene Verfassungswidrigkeiten vom Standpunkt meiner wissenschaftlich begründeten Rechtsüberzeugung die Stimme zu erheben.« Er sah sich veranlasst, »an das Bundesministerium für Unterricht die brennendeFrage [zu] richten, ob es dieAuffassungderWiener Zeitung […] teilt. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein«, könne Layer »die Pensionierung nach §4 […]nicht annehmenundmüsste eineDisziplinarun- tersuchung vor der zuständigen Disziplinarbehörde verlangen. Anderenfalls abermüsste ichbitten,mir ausdrücklich zubestätigen, dassmeinePensionie- rungnur aus demGrundederVollendungdes 65. Lebensjahres als Sparmass- nahme erfolgt und mir nicht die geringste Pflichtverletzung zur Last gelegt wird.«201 ImUnterrichtsministeriumhattemanmiteinerderartigenEingabeoffenbar nicht gerechnet. Der zuständige Referent (dessenName leider nichtmehr re- konstruierbar ist), erklärte gegenüber demMinister, dassman die Pensionie- rung Layers tatsächlich imZuge einer »Ersparungsaktion« vornehmenwollte, und ein Zusammenhangmit demArtikel im »Verwaltungsarchiv« »nur inso- Lebensjahreszuemeritieren;dieskonntenach§4leg.cit.aberauchschonnachErreichung des65.Lebensjahres erfolgen,ohnedassdasGesetzbesondereGründeverlangte. 199 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton611,PersonalaktLayerMax,BMUEvom30 9.1933Z25.263/1933. 200 Layer nahm offenbar Bezug auf den Bericht »Zwei Pensionerungen«: Wiener Zeitung Nr.248vom6.10.1933, 3. 201 SchreibenandasBMUvom13.10.1933,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton 611,PersonalaktLayerMax. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 507
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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