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finanzielle Lage« genannt, »welche es zur unumgänglichenPflichtmacht, jede
tunliche Entlastung desUnterrichtsetats vorzunehmen, umwenigstens die le-
benswichtigstenZweigedesHochschulwesensungeschmälert erhalten zukön-
nen«.199 Layer wurden 14Tage Zeit gegeben, gegen seine Pensionierung Ein-
wendungenzuerheben.TatsächlichantworteteLayer innerhalbdieserFristmit
einemumfänglichenSchreiben,indemerzunächstdasRechtdesMinisteriums,
ihn zu pensionieren durchaus anerkannte und erklärte, dass er ursprünglich
nichtvorgehabthatte,Einwendungenzuerheben.Dochsei inderZwischenzeit
in der »Wiener Zeitung« ein Bericht erschienen, der seine Pensionierung »in
anderemLicht« zeige.200Dieser Artikel brachte die Pensionierung Layers und
GleispachsinVerbindungmitderenPublikationenim»Verwaltungsarchiv«und
behauptete,dassdie»überwiegendeMehrheitderösterreichischenBevölkerung
[…]mit Recht scharfe Maßnahmen gegen jene von österreichischen Steuer-
geldernbezahlteUniversitätslehrer« verlangt hätten, »die in einerBerliner na-
tionalsozialistischen Zeitschrift in so unerhörterWeise gegen das eigene Va-
terland zuFelde zogenunddamit demaltenDiensteiduntreuwurden«. Layer
bezeichnetediesenArtikelals»dumm«;denn»geradederDiensteid inmeinem
BerufealsProfessordesRechtesgibtmirnichtnurdasRecht sondernauchdie
Pflicht gegen meines Erachtens begangene Verfassungswidrigkeiten vom
Standpunkt meiner wissenschaftlich begründeten Rechtsüberzeugung die
Stimme zu erheben.« Er sah sich veranlasst, »an das Bundesministerium für
Unterricht die brennendeFrage [zu] richten, ob es dieAuffassungderWiener
Zeitung […] teilt. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein«, könne Layer »die
Pensionierung nach §4 […]nicht annehmenundmüsste eineDisziplinarun-
tersuchung vor der zuständigen Disziplinarbehörde verlangen. Anderenfalls
abermüsste ichbitten,mir ausdrücklich zubestätigen, dassmeinePensionie-
rungnur aus demGrundederVollendungdes 65. Lebensjahres als Sparmass-
nahme erfolgt und mir nicht die geringste Pflichtverletzung zur Last gelegt
wird.«201
ImUnterrichtsministeriumhattemanmiteinerderartigenEingabeoffenbar
nicht gerechnet. Der zuständige Referent (dessenName leider nichtmehr re-
konstruierbar ist), erklärte gegenüber demMinister, dassman die Pensionie-
rung Layers tatsächlich imZuge einer »Ersparungsaktion« vornehmenwollte,
und ein Zusammenhangmit demArtikel im »Verwaltungsarchiv« »nur inso-
Lebensjahreszuemeritieren;dieskonntenach§4leg.cit.aberauchschonnachErreichung
des65.Lebensjahres erfolgen,ohnedassdasGesetzbesondereGründeverlangte.
199 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton611,PersonalaktLayerMax,BMUEvom30
9.1933Z25.263/1933.
200 Layer nahm offenbar Bezug auf den Bericht »Zwei Pensionerungen«: Wiener Zeitung
Nr.248vom6.10.1933, 3.
201 SchreibenandasBMUvom13.10.1933,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton
611,PersonalaktLayerMax.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 507
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik