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Fakultät zu holen, fand aber nur bei Verdross Unterstützung.225Die übrigen
Professoren lehnten eineRückberufungKelsens ab; vielmehrwurdebeschlos-
sen,denvakantenLehrstuhlmitLudwigAdamovich (sen.) zubesetzen; er trat
seinAmtmit1.Oktober1934an.EinJahrspäter, imJuni1935,beantragteMerkl
gemeinsammitVerdroßundAdamovich,Kelsenwenigstens zuGastvorträgen
nachWien einzuladen, was diesmal auch auf die Zustimmung des Fakultäts-
kollegiumsundauch–wenngleichnacheinerdenkbarknappenAbstimmung–
desakademischenSenatsstieß,226dochscheintes,dassKelsen,dermittlerweile
inGenf eineneueAnstellung erhaltenhatte, derEinladungkeine Folge leisten
wollte; der Vater der österreichischen Bundesverfassung lehrte nie wieder in
Wien.
Adamovich227 hatte 1908–1913 inWien die Rechtswissenschaften studiert
undwar nach seinemMilitärdienst in denVerwaltungsdienst gegangen.Nach
einer Tätigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft Gmünd wechselte er an die
niederösterreichische Landesregierung, wo er dem »Präsidiumdes Amtes als
Referent fürVerfassungsfragen« zugeteiltwurdeunddort denEntwurf für die
Landesverfassung des Landes Niederösterreich auszuarbeiten hatte.228 Mit
1.Dezember 1920 wechselte er in das Bundeskanzleramt, wo er auch Kelsen
kennen lernteunddieser ihndazuaufforderte, sichanderUniversitätWienzu
habilitieren.AdamovichkamdieserAufforderungnachmiteinerMonographie
über »DiePrüfungderGesetzeundVerordnungendurchdenösterreichischen
Verfassungsgerichtshof«, also ebenüber jene rechtlicheNeuerung, die als der
bedeutendsteBeitragKelsenszurösterreichischenBundesverfassungangesehen
werdenkann.229 1924wurdeAdamovich aufgrunddieser Schrift die venia do-
cendi für allgemeineStaatslehreundösterreichischesStaatsrechtverliehen.
TrotzdieserdeutlichenBeeinflussungdurchKelsenkannLudwigAdamovich
sen. nicht zumKreis derKelsen-Schüler gezähltwerden: Er nahm(soweit be-
kannt) niemals anKelsens Privatseminar teil undpublizierte auchniemals zu
Fragen der Rechtstheorie oder Rechtsphilosophie. Noch 1952 schrieb der
225 Adolf J.Merkl, SchreibenanHansKelsenvom25.5. 1947,HansKelsen-Institut,Nachlass
Kelsen16b7.59.
226 ImakademischenSenatwandtesich insbesonderederMedizinerProf.LeopoldArztgegen
eine Gastprofessur Kelsens, offenbar unter Hinweis auf das Habsburgergesetz, das an-
geblich vonKelsen verfasst worden sein soll (eine damals weit verbreiteteMeinung, die
jedochirrig ist;vgl.Reiter,Harpner372).BeiderAbstimmunggabRektorHold-Ferneck
(!)mitseinemDirimierungsrechtdenAusschlagfürKelsen:UAW,AkademischerSenatGZ
1093ex1934/35undSenatS159/4,GZ1121ex1934/35.
227 30.4. 1890–23.9. 1955.Vgl. seine autobiographische Skizze: Adamovich, Selbstdarstel-
lung; Staudigl-Ciechowicz,VonAdamovichbisPfeifer.
228 Gemeint ist vermutlich das G 28.12. 1920 über die gemeinsame Landesverfassung von
Niederösterreich; vgl. dazuKelsen,VerfassungsgesetzeV,209.
229 Adamovich, Prüfung.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 513
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik