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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Fakultät zu holen, fand aber nur bei Verdross Unterstützung.225Die übrigen Professoren lehnten eineRückberufungKelsens ab; vielmehrwurdebeschlos- sen,denvakantenLehrstuhlmitLudwigAdamovich (sen.) zubesetzen; er trat seinAmtmit1.Oktober1934an.EinJahrspäter, imJuni1935,beantragteMerkl gemeinsammitVerdroßundAdamovich,Kelsenwenigstens zuGastvorträgen nachWien einzuladen, was diesmal auch auf die Zustimmung des Fakultäts- kollegiumsundauch–wenngleichnacheinerdenkbarknappenAbstimmung– desakademischenSenatsstieß,226dochscheintes,dassKelsen,dermittlerweile inGenf eineneueAnstellung erhaltenhatte, derEinladungkeine Folge leisten wollte; der Vater der österreichischen Bundesverfassung lehrte nie wieder in Wien. Adamovich227 hatte 1908–1913 inWien die Rechtswissenschaften studiert undwar nach seinemMilitärdienst in denVerwaltungsdienst gegangen.Nach einer Tätigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft Gmünd wechselte er an die niederösterreichische Landesregierung, wo er dem »Präsidiumdes Amtes als Referent fürVerfassungsfragen« zugeteiltwurdeunddort denEntwurf für die Landesverfassung des Landes Niederösterreich auszuarbeiten hatte.228 Mit 1.Dezember 1920 wechselte er in das Bundeskanzleramt, wo er auch Kelsen kennen lernteunddieser ihndazuaufforderte, sichanderUniversitätWienzu habilitieren.AdamovichkamdieserAufforderungnachmiteinerMonographie über »DiePrüfungderGesetzeundVerordnungendurchdenösterreichischen Verfassungsgerichtshof«, also ebenüber jene rechtlicheNeuerung, die als der bedeutendsteBeitragKelsenszurösterreichischenBundesverfassungangesehen werdenkann.229 1924wurdeAdamovich aufgrunddieser Schrift die venia do- cendi für allgemeineStaatslehreundösterreichischesStaatsrechtverliehen. TrotzdieserdeutlichenBeeinflussungdurchKelsenkannLudwigAdamovich sen. nicht zumKreis derKelsen-Schüler gezähltwerden: Er nahm(soweit be- kannt) niemals anKelsens Privatseminar teil undpublizierte auchniemals zu Fragen der Rechtstheorie oder Rechtsphilosophie. Noch 1952 schrieb der 225 Adolf J.Merkl, SchreibenanHansKelsenvom25.5. 1947,HansKelsen-Institut,Nachlass Kelsen16b7.59. 226 ImakademischenSenatwandtesich insbesonderederMedizinerProf.LeopoldArztgegen eine Gastprofessur Kelsens, offenbar unter Hinweis auf das Habsburgergesetz, das an- geblich vonKelsen verfasst worden sein soll (eine damals weit verbreiteteMeinung, die jedochirrig ist;vgl.Reiter,Harpner372).BeiderAbstimmunggabRektorHold-Ferneck (!)mitseinemDirimierungsrechtdenAusschlagfürKelsen:UAW,AkademischerSenatGZ 1093ex1934/35undSenatS159/4,GZ1121ex1934/35. 227 30.4. 1890–23.9. 1955.Vgl. seine autobiographische Skizze: Adamovich, Selbstdarstel- lung; Staudigl-Ciechowicz,VonAdamovichbisPfeifer. 228 Gemeint ist vermutlich das G 28.12. 1920 über die gemeinsame Landesverfassung von Niederösterreich; vgl. dazuKelsen,VerfassungsgesetzeV,209. 229 Adamovich, Prüfung. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 513
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938