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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mittlerweile62-jährige:»IchbinderAnsicht,daßdieGrundlegungtheoretischer ErkenntnissenurdenAbschluß einesLebenswerkesbildenkannunddarf.Auf demGebiete des Rechtes sind theoretische Jugendarbeiten, von seltenenAus- nahmefällen abgesehen, zum mindesten gewagt, wenn nicht geradezu ver- derblich.DiesermeinerÜberzeugungentsprechend, habe ichmichbishermit vollster Absicht ausschließlich dem positiven Recht in Rechtssetzung, Recht- sprechungundLehrezugewandt.Obesmirdarüberhinausvergönntseinwird, die Erkenntnisse, die ich in meiner vielfältigen Tätigkeit im Bereich des Rechtslebensgewonnenhabe,auchimDienstederRechts-undStaatstheoriezu verwerten, wird die Zukunft erweisen.«230 Sein Tod drei Jahre später setzte derartigenPlänen, sofern sie tatsächlichbestanden, einEnde. 1926 erhieltAdamovich, obwohl nur andritter Stelle gereiht, einenRuf der DeutschenUniversität inPrag.231Ertratdort,mit1.Oktober1927,dieNachfolge des zuvor verstorbenenLudwigSpiegel an.232Schonein Jahr später,mit 1.Ok- tober 1928, wechselte er an die Karl-Franzens-Universität Graz, wo er bis zu seiner Berufung nach Wien blieb. Publizistisch war Adamovich äußerst fruchtbar: Neben mehreren Gesetzesausgaben verfasste er bereits während seiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt zwei kleine Heftchen, in dem er das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht für Nichtjuristen leicht verständlich darstellte; aus ihnen ging später sein »Grundriß des österreichi- schen Staatsrechtes (Verfassungs- und Verwaltungsrecht)« hervor, welches – über alle verfassungsrechtlichenUmbrüchehinweg– 1927233 in erster, 1932 in zweiter,1935indritterund1947invierterAuflageerschien.234DieletzteAuflage, die sich imGegensatz zu den vorigen nurmehr auf dasVerfassungsrecht be- schränkte, dieses jedochwesentlichumfangreicher alsbisherdarstellte, erlebte auch nach Adamovich’ Tod zwei Folgeauflagen, die von Hans Spanner und LudwigAdamovich jun. besorgt wurden.Wenig bekannt ist, dass Adamovich sen.,obwohlerdietschechischeSprachenichtbeherrschte, inseinerPragerZeit auch einen Grundriss des tschechoslowakischen Staatsrechtes verfasste; die ÄhnlichkeitdertschechoslowakischenRechtsordnungmitderösterreichischen, möglicherweise auch Vorarbeiten Spiegels, dürften ihm diese erstaunliche Leistungermöglichthaben.235 230 Adamovich, Selbstdarstellung19. 231 Vgl. unten660. 232 Ausführlich Oberkofler, Die Berufung Ludwig Adamovich’; vgl. auch Oberkofler, LudwigSpiegelundKleoPleyer152. 233 EsexistierenauchAusgaben,indenenaufdemTitelblattdasJahr1928erscheint.Inhaltlich sind dieseAusgaben gegenüber jenen von 1927 unverändert, einschließlich des auf Sep- tember1927datiertenVorwortes.Offenbarhandelt es sichumNachdrucke. 234 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 148. 235 Oberkofler, LudwigSpiegelundKleoPleyer158. DiestaatswissenschaftlichenFächer514
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938