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mittlerweile62-jährige:»IchbinderAnsicht,daßdieGrundlegungtheoretischer
ErkenntnissenurdenAbschluß einesLebenswerkesbildenkannunddarf.Auf
demGebiete des Rechtes sind theoretische Jugendarbeiten, von seltenenAus-
nahmefällen abgesehen, zum mindesten gewagt, wenn nicht geradezu ver-
derblich.DiesermeinerÜberzeugungentsprechend, habe ichmichbishermit
vollster Absicht ausschließlich dem positiven Recht in Rechtssetzung, Recht-
sprechungundLehrezugewandt.Obesmirdarüberhinausvergönntseinwird,
die Erkenntnisse, die ich in meiner vielfältigen Tätigkeit im Bereich des
Rechtslebensgewonnenhabe,auchimDienstederRechts-undStaatstheoriezu
verwerten, wird die Zukunft erweisen.«230 Sein Tod drei Jahre später setzte
derartigenPlänen, sofern sie tatsächlichbestanden, einEnde.
1926 erhieltAdamovich, obwohl nur andritter Stelle gereiht, einenRuf der
DeutschenUniversität inPrag.231Ertratdort,mit1.Oktober1927,dieNachfolge
des zuvor verstorbenenLudwigSpiegel an.232Schonein Jahr später,mit 1.Ok-
tober 1928, wechselte er an die Karl-Franzens-Universität Graz, wo er bis zu
seiner Berufung nach Wien blieb. Publizistisch war Adamovich äußerst
fruchtbar: Neben mehreren Gesetzesausgaben verfasste er bereits während
seiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt zwei kleine Heftchen, in dem er das
österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht für Nichtjuristen leicht
verständlich darstellte; aus ihnen ging später sein »Grundriß des österreichi-
schen Staatsrechtes (Verfassungs- und Verwaltungsrecht)« hervor, welches –
über alle verfassungsrechtlichenUmbrüchehinweg– 1927233 in erster, 1932 in
zweiter,1935indritterund1947invierterAuflageerschien.234DieletzteAuflage,
die sich imGegensatz zu den vorigen nurmehr auf dasVerfassungsrecht be-
schränkte, dieses jedochwesentlichumfangreicher alsbisherdarstellte, erlebte
auch nach Adamovich’ Tod zwei Folgeauflagen, die von Hans Spanner und
LudwigAdamovich jun. besorgt wurden.Wenig bekannt ist, dass Adamovich
sen.,obwohlerdietschechischeSprachenichtbeherrschte, inseinerPragerZeit
auch einen Grundriss des tschechoslowakischen Staatsrechtes verfasste; die
ÄhnlichkeitdertschechoslowakischenRechtsordnungmitderösterreichischen,
möglicherweise auch Vorarbeiten Spiegels, dürften ihm diese erstaunliche
Leistungermöglichthaben.235
230 Adamovich, Selbstdarstellung19.
231 Vgl. unten660.
232 Ausführlich Oberkofler, Die Berufung Ludwig Adamovich’; vgl. auch Oberkofler,
LudwigSpiegelundKleoPleyer152.
233 EsexistierenauchAusgaben,indenenaufdemTitelblattdasJahr1928erscheint.Inhaltlich
sind dieseAusgaben gegenüber jenen von 1927 unverändert, einschließlich des auf Sep-
tember1927datiertenVorwortes.Offenbarhandelt es sichumNachdrucke.
234 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 148.
235 Oberkofler, LudwigSpiegelundKleoPleyer158.
DiestaatswissenschaftlichenFächer514
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik