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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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SS 1923kündigte er eine einstündigeVorlesung zur »sozialpolitischenGesetz- gebung seit demUmsturz« an, imWS 1924/25 hielt er – aus Anlass der Be- schlussfassungüberdieVerwaltungsverfahrensgesetze«eineVorlesungüberdie »Grundzüge des neuen Verwaltungsverfahrens«, ferner Vorlesungen zuWirt- schaftsrecht, zu Unterrichtsrecht und Hochschulwesen, zum öffentlichen Dienstrecht sowie zumStaatsbürger-undHeimatrecht. FragenderPolitikwissenschafterörtertenHansFrisch(»Politikdesmodernen Staates«, regelmäßig von 1920–1927 undwieder nach dem »Anschluß« im SS 1938; »Geschichte der politischen Theorien«, 1930–1933) und vor allemHans Kelsen: Letzterer hielt in den Sommersemestern 1922–1924 je eine Vorlesung über»DiepolitischeTheoriedesSozialismus«und»ÜberDemokratie«fürHörer/ innen aller Fakultäten. Hugelmann hielt wiederholt eine Vorlesung über Ge- schichte,Wesen undKritik des Parlamentarismus; Zweig im SS 1919 über die politischen Parteien der Gegenwart. AdolfMenzel hielt mehrmals Vorlesungen zurGeschichtederStaatslehreundzudensoziologischenTheorien. Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auch auf die von Verfassungs- rechtlern vorgetragenen Vorlesungen aus Rechtsphilosophie, die erst mit der Studienreform1935 imAusmaßvon fünfWochenstundenverbindlichwurden. Der Studienplan 1893hatte keine entsprechendenPflichtvorlesungenvorgese- hen, was dem damals geringen Stellenwert der Rechtsphilosophie in den Rechtswissenschaften entsprach. Vielmehr boten Bernatzik und Strisower al- ternierend eine »Geschichte der Rechtsphilosophie« an, die 1903 auch von Kelsenbesuchtwurde.Jahrespätererinnerteersich,dasserseinerzeitStrisower gefragt hatte: »›Warumgibt es eineVorlesungüberGeschichte derRechtsphi- losophieundkeineVorlesungüberRechtsphilosophie.‹DaraufhatmirStrisower geantwortet: ›Weil es keine Rechtsphilosophie gibt.‹ Und da hat er insofern recht,weil es zuderZeitkeine rechtsphilosophischenArbeitengegebenhat, so daßmannurvoneinerGeschichtederRechtsphilosophiesprechenkonnte.«251– Soweit ersichtlich, war es Felix Kaufmann, der erstmals imWS 1922/23 eine »Einführung in die Rechtsphilosophie« als Vorlesung hielt und im selben Se- mester eine »Übung aus reiner Rechtslehre« anbot. Auch dieswar eine kleine Sensation, zumaldieReineRechtslehre erstmals in einemLehrveranstaltungs- titelgenanntwurde,wasaufdenhohenBekanntheitsgraddieserLehreschließen lässt; erst imSS1925hieltauchKelsenselbsteinezweistündigeVorlesungüber »Grundbegriffeeiner reinenRechtslehre«.Von1918/19bis1922/23hieltKelsen allerdings jedes Wintersemester ein Seminar für Rechtsphilosophie; imWS 1919/20übrigensgemeinsammitFritzSander.InseinemletztenSemesterander 251 Hans Kelsen, Interviewmit Heinz Keinert Anfang Juli 1968, Tonband undAbschrift im Besitz des Hans Kelsen-Institut; der hier abgedruckte Text folgt der Abschrift mit still- schweigenderBerücksichtigungoffensichtlicherSchreibfehler. DiestaatswissenschaftlichenFächer520
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938