Seite - 520 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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SS 1923kündigte er eine einstündigeVorlesung zur »sozialpolitischenGesetz-
gebung seit demUmsturz« an, imWS 1924/25 hielt er – aus Anlass der Be-
schlussfassungüberdieVerwaltungsverfahrensgesetze«eineVorlesungüberdie
»Grundzüge des neuen Verwaltungsverfahrens«, ferner Vorlesungen zuWirt-
schaftsrecht, zu Unterrichtsrecht und Hochschulwesen, zum öffentlichen
Dienstrecht sowie zumStaatsbürger-undHeimatrecht.
FragenderPolitikwissenschafterörtertenHansFrisch(»Politikdesmodernen
Staates«, regelmäßig von 1920–1927 undwieder nach dem »Anschluß« im SS
1938; »Geschichte der politischen Theorien«, 1930–1933) und vor allemHans
Kelsen: Letzterer hielt in den Sommersemestern 1922–1924 je eine Vorlesung
über»DiepolitischeTheoriedesSozialismus«und»ÜberDemokratie«fürHörer/
innen aller Fakultäten. Hugelmann hielt wiederholt eine Vorlesung über Ge-
schichte,Wesen undKritik des Parlamentarismus; Zweig im SS 1919 über die
politischen Parteien der Gegenwart. AdolfMenzel hielt mehrmals Vorlesungen
zurGeschichtederStaatslehreundzudensoziologischenTheorien.
Hingewiesen werden soll an dieser Stelle auch auf die von Verfassungs-
rechtlern vorgetragenen Vorlesungen aus Rechtsphilosophie, die erst mit der
Studienreform1935 imAusmaßvon fünfWochenstundenverbindlichwurden.
Der Studienplan 1893hatte keine entsprechendenPflichtvorlesungenvorgese-
hen, was dem damals geringen Stellenwert der Rechtsphilosophie in den
Rechtswissenschaften entsprach. Vielmehr boten Bernatzik und Strisower al-
ternierend eine »Geschichte der Rechtsphilosophie« an, die 1903 auch von
Kelsenbesuchtwurde.Jahrespätererinnerteersich,dasserseinerzeitStrisower
gefragt hatte: »›Warumgibt es eineVorlesungüberGeschichte derRechtsphi-
losophieundkeineVorlesungüberRechtsphilosophie.‹DaraufhatmirStrisower
geantwortet: ›Weil es keine Rechtsphilosophie gibt.‹ Und da hat er insofern
recht,weil es zuderZeitkeine rechtsphilosophischenArbeitengegebenhat, so
daßmannurvoneinerGeschichtederRechtsphilosophiesprechenkonnte.«251–
Soweit ersichtlich, war es Felix Kaufmann, der erstmals imWS 1922/23 eine
»Einführung in die Rechtsphilosophie« als Vorlesung hielt und im selben Se-
mester eine »Übung aus reiner Rechtslehre« anbot. Auch dieswar eine kleine
Sensation, zumaldieReineRechtslehre erstmals in einemLehrveranstaltungs-
titelgenanntwurde,wasaufdenhohenBekanntheitsgraddieserLehreschließen
lässt; erst imSS1925hieltauchKelsenselbsteinezweistündigeVorlesungüber
»Grundbegriffeeiner reinenRechtslehre«.Von1918/19bis1922/23hieltKelsen
allerdings jedes Wintersemester ein Seminar für Rechtsphilosophie; imWS
1919/20übrigensgemeinsammitFritzSander.InseinemletztenSemesterander
251 Hans Kelsen, Interviewmit Heinz Keinert Anfang Juli 1968, Tonband undAbschrift im
Besitz des Hans Kelsen-Institut; der hier abgedruckte Text folgt der Abschrift mit still-
schweigenderBerücksichtigungoffensichtlicherSchreibfehler.
DiestaatswissenschaftlichenFächer520
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik