Page - 535 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dieradikaleKehrtwendungwegvomPrimatdesstaatlichenRechtshinzueinem
Primat des Völkerrechts (präziser: einem Primat der von ihm so genannten
Völkerrechtsverfassung);einePosition,dieerspäterumfassendinseinem1923
erschienenen–Buch»DieEinheitdesrechtlichenWeltbildesaufGrundlageder
Völkerrechtsverfassung«darstellte. Dabeimachte er insbesondere dieÜberle-
gungen Merkls zum Stufenbau der Rechtsordnung nutzbar und dehnte die
NormenhierarchieauchaufdasVölkerrechtaus.WährendaberKelsendieFrage,
obderPrimatdemVölkerrechtoderdemstaatlichenRecht gebühre, für juris-
tischunlösbar erklärt hatte und lediglich seine persönliche Sympathie für die
–seines Erachtens pazifistische – Theorie des völkerrechtlichen Primats er-
kennenhatte lassen,wares fürVerdroß juristischnotwendig, einenPrimatdes
Völkerrechts anzunehmen,danurdieser inderLage sei, dasgesamte»Rechts-
satzmaterial« zu erfassen. Fragenwie insbesondere jene nachEntstehungund
UntergangvonStaatenkönntenvoneinerTheorie, die vomPrimatdes staatli-
chenRechtesausgehe,nichtbeantwortetwerden,weshalbsieabzulehnensei.320
1923wurdeVerdroß zumnebenamtlichenProfessor fürVölkerrecht ander
WienerKonsularakademie ernannt;mit 1.Oktober 1924 erfolgte seineErnen-
nung zum ao. Professor für systematische Rechtsphilosophie (nicht für Völ-
kerrecht!)anderUniversitätWien.DieFakultätbegründetedieswiefolgt:»Die
Rechtsphilosophie istwährendder letztenbeiden Jahrzehnte von immer grös-
serer Bedeutung für die Rechtswissenschaft geworden. Sie ist längst aus einer
bloßmetaphysischen Spekulation zu einer Theorie des positiven Rechtes ge-
wordenundhat als solche sowol [sic!] für dasGesamtsystemals auch für alle
Spezialdiziplinen [sic!] des RechtsWichtiges geleistet. Deutlich zeigt sich auf
allen Gebieten rechtswissenschaftlicher Arbeit das Hervortreten der rechts-
philosophischen Probleme.«321 Die Fakultät schlug weiters vor, in Verdroß’
LehrverpflichtungauchdasVölkerrecht aufzunehmen.
Als ein Ruf der Deutschen Technischen Hochschule in Brünn an Verdroß
erging, wurde dieser mit 1.Oktober 1925 »ad personam« zum ordentlichen
Professor anderUniversitätWienernannt–einePosition,die er 35 Jahre lang
ununterbrochen behalten sollte.322 Er lehnte daher nachfolgende Berufungen,
wie etwa 1926 nach Prag, 1928 nachKöln oder 1932 nachMünchen ab, auch
Bücher praktisch gleichzeitig, undVerdroßhatteKelsensArbeit bis dahinnicht gekannt.
Vgl. auchdazuWalter,DieRechtslehrenvonKelsenundVerdroß41.
320 Verdross, Einheit 84 f.
321 SchreibendesDekansSperlandasBMUvom17.3.1924Z979/1923,ÖStAAVA,Unterricht
Allg.,Univ.Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften.
322 »Der bezügl.Beschluß [sic!] der Fakultät erfolgtemit Stimmeneinhelligkeit. Gleichzeitig
mitdemEinlangendesBerichteserschienh.o. imNamenderFakultätProf.Dr.Kelsen,um
den Fakultätsantrag durch mündliche Ausführung nachdrücklichst zu unterstützen.«
KonzeptsbogenzumBMUE16908-I/1925,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton
608,Rechts-undStaatswissenschaften.
Völkerrecht 535
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik