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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dieradikaleKehrtwendungwegvomPrimatdesstaatlichenRechtshinzueinem Primat des Völkerrechts (präziser: einem Primat der von ihm so genannten Völkerrechtsverfassung);einePosition,dieerspäterumfassendinseinem1923 erschienenen–Buch»DieEinheitdesrechtlichenWeltbildesaufGrundlageder Völkerrechtsverfassung«darstellte. Dabeimachte er insbesondere dieÜberle- gungen Merkls zum Stufenbau der Rechtsordnung nutzbar und dehnte die NormenhierarchieauchaufdasVölkerrechtaus.WährendaberKelsendieFrage, obderPrimatdemVölkerrechtoderdemstaatlichenRecht gebühre, für juris- tischunlösbar erklärt hatte und lediglich seine persönliche Sympathie für die –seines Erachtens pazifistische – Theorie des völkerrechtlichen Primats er- kennenhatte lassen,wares fürVerdroß juristischnotwendig, einenPrimatdes Völkerrechts anzunehmen,danurdieser inderLage sei, dasgesamte»Rechts- satzmaterial« zu erfassen. Fragenwie insbesondere jene nachEntstehungund UntergangvonStaatenkönntenvoneinerTheorie, die vomPrimatdes staatli- chenRechtesausgehe,nichtbeantwortetwerden,weshalbsieabzulehnensei.320 1923wurdeVerdroß zumnebenamtlichenProfessor fürVölkerrecht ander WienerKonsularakademie ernannt;mit 1.Oktober 1924 erfolgte seineErnen- nung zum ao. Professor für systematische Rechtsphilosophie (nicht für Völ- kerrecht!)anderUniversitätWien.DieFakultätbegründetedieswiefolgt:»Die Rechtsphilosophie istwährendder letztenbeiden Jahrzehnte von immer grös- serer Bedeutung für die Rechtswissenschaft geworden. Sie ist längst aus einer bloßmetaphysischen Spekulation zu einer Theorie des positiven Rechtes ge- wordenundhat als solche sowol [sic!] für dasGesamtsystemals auch für alle Spezialdiziplinen [sic!] des RechtsWichtiges geleistet. Deutlich zeigt sich auf allen Gebieten rechtswissenschaftlicher Arbeit das Hervortreten der rechts- philosophischen Probleme.«321 Die Fakultät schlug weiters vor, in Verdroß’ LehrverpflichtungauchdasVölkerrecht aufzunehmen. Als ein Ruf der Deutschen Technischen Hochschule in Brünn an Verdroß erging, wurde dieser mit 1.Oktober 1925 »ad personam« zum ordentlichen Professor anderUniversitätWienernannt–einePosition,die er 35 Jahre lang ununterbrochen behalten sollte.322 Er lehnte daher nachfolgende Berufungen, wie etwa 1926 nach Prag, 1928 nachKöln oder 1932 nachMünchen ab, auch Bücher praktisch gleichzeitig, undVerdroßhatteKelsensArbeit bis dahinnicht gekannt. Vgl. auchdazuWalter,DieRechtslehrenvonKelsenundVerdroß41. 320 Verdross, Einheit 84 f. 321 SchreibendesDekansSperlandasBMUvom17.3.1924Z979/1923,ÖStAAVA,Unterricht Allg.,Univ.Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften. 322 »Der bezügl.Beschluß [sic!] der Fakultät erfolgtemit Stimmeneinhelligkeit. Gleichzeitig mitdemEinlangendesBerichteserschienh.o. imNamenderFakultätProf.Dr.Kelsen,um den Fakultätsantrag durch mündliche Ausführung nachdrücklichst zu unterstützen.« KonzeptsbogenzumBMUE16908-I/1925,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton 608,Rechts-undStaatswissenschaften. Völkerrecht 535
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938