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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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rischen Schule (Degenfeld) beziehungsweise waren vorwiegend sozialphiloso- phischtätigundlehrtendieromantischeTraditiondesUniversalismus(Spann). Durch jene drei in den 1920ern erfolgten Lehrstuhlbesetzungen bezie- hungsweise durch die nicht erfolgte BerufungMises’, Hayeks oder Haberlers verlor die Universität Wien allmählich ihren Ruf als (neben Stockholm und Cambridge) einederdreibestennationalökonomischenAusbildungsstätten. Gemäß der rechtswissenschaftlichen Studienordnung von 1893mussten die Studierenden imzweitenAbschnittVolkswirtschaftslehreundVolkswirtschafts- politikimUmfangvonzehnStundenbelegen.DasFachwardemnachGegenstand derstaatswissenschaftlichenStaatsprüfung.MitderNovellierungvon1935wurde denWirtschaftswissenschaftenmehr Raum zugewiesen und neben der Beibe- haltung der zehnstündigen Lehrveranstaltung aus Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik (nunmehr im dritten Studienabschnitt) vor allem die zweistündigePflichtvorlesung »Einführung indieGrundbegriffe derVolkswirt- schaftslehre« bereits im ersten Abschnitt gehalten. Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik waren unter Einschluss des Faches »Sozialpolitik« wei- terhinGegenstandder staatswissenschaftlichenStaatsprüfung. ImOktober1935 beurteilte Degenfeld-Schonburg für die »Anwalts-Zeitung« »Die Stellung der PolitischenÖkonomie inderneuen juristischenStudienordnung« folgenderma- ßen:Erbegrüßte,dassdenWirtschaftswissenschaftenwiedergrößereBedeutung zugemessenwurde,denn»dasWirtschaftslebenistumfassendergeworden,seine Kenntnis und Beherrschung schwieriger. Staat und Berufsstände suchen die Wirtschaft zu lenkenundzu regeln.Dasbedeutet, dassder Jurist, insbesondere der Verwaltungsbeamte, mit der Wirtschaft und ihren Gesetzen vertraut sein muss, und dass von dieser Vertrautheit das öffentlicheWohl in hohemMaße abhängt.«386AußerdemhobDegenfeld-Schonburgdie dreistündigePflichtvorle- sungüber Sozialpolitikhervor,worunter er vor allemeineUnterweisung in so- zialpolitische Theorien und Maßnahmen, nicht zuletzt eine Behandlung der »Arbeiterfrage«verstand. DieStudierendenderStaatswissenschaftenmusstenebensodieallgemeinen VorlesungenüberVolkswirtschaftslehre undVolkswirtschaftspolitik besuchen undzugehörigeProseminareabsolvieren.DieNationalökonomiewarzudemein Gebiet, aus dem das Thema der Dissertationsschrift gewählt werden konnte. DiesbliebauchnachderNovellevon1926weitestgehendso;hinzukamjedoch– undhier dientendie Staatswissenschaftenden Juristen alsVorbild – eineVor- lesung über Sozialpolitik. AußerdemwarenVolkswirtschaftslehre und Volks- wirtschaftspolitiknunGegenstanddes zweitenRigorosums. 386 Degenfeld-Schonburg, StellungderPolitischenÖkonomie374. Nationalökonomie& Volkswirtschaftspolitik 551
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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