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rischen Schule (Degenfeld) beziehungsweise waren vorwiegend sozialphiloso-
phischtätigundlehrtendieromantischeTraditiondesUniversalismus(Spann).
Durch jene drei in den 1920ern erfolgten Lehrstuhlbesetzungen bezie-
hungsweise durch die nicht erfolgte BerufungMises’, Hayeks oder Haberlers
verlor die Universität Wien allmählich ihren Ruf als (neben Stockholm und
Cambridge) einederdreibestennationalökonomischenAusbildungsstätten.
Gemäß der rechtswissenschaftlichen Studienordnung von 1893mussten die
Studierenden imzweitenAbschnittVolkswirtschaftslehreundVolkswirtschafts-
politikimUmfangvonzehnStundenbelegen.DasFachwardemnachGegenstand
derstaatswissenschaftlichenStaatsprüfung.MitderNovellierungvon1935wurde
denWirtschaftswissenschaftenmehr Raum zugewiesen und neben der Beibe-
haltung der zehnstündigen Lehrveranstaltung aus Volkswirtschaftslehre und
Volkswirtschaftspolitik (nunmehr im dritten Studienabschnitt) vor allem die
zweistündigePflichtvorlesung »Einführung indieGrundbegriffe derVolkswirt-
schaftslehre« bereits im ersten Abschnitt gehalten. Volkswirtschaftslehre und
Volkswirtschaftspolitik waren unter Einschluss des Faches »Sozialpolitik« wei-
terhinGegenstandder staatswissenschaftlichenStaatsprüfung. ImOktober1935
beurteilte Degenfeld-Schonburg für die »Anwalts-Zeitung« »Die Stellung der
PolitischenÖkonomie inderneuen juristischenStudienordnung« folgenderma-
ßen:Erbegrüßte,dassdenWirtschaftswissenschaftenwiedergrößereBedeutung
zugemessenwurde,denn»dasWirtschaftslebenistumfassendergeworden,seine
Kenntnis und Beherrschung schwieriger. Staat und Berufsstände suchen die
Wirtschaft zu lenkenundzu regeln.Dasbedeutet, dassder Jurist, insbesondere
der Verwaltungsbeamte, mit der Wirtschaft und ihren Gesetzen vertraut sein
muss, und dass von dieser Vertrautheit das öffentlicheWohl in hohemMaße
abhängt.«386AußerdemhobDegenfeld-Schonburgdie dreistündigePflichtvorle-
sungüber Sozialpolitikhervor,worunter er vor allemeineUnterweisung in so-
zialpolitische Theorien und Maßnahmen, nicht zuletzt eine Behandlung der
»Arbeiterfrage«verstand.
DieStudierendenderStaatswissenschaftenmusstenebensodieallgemeinen
VorlesungenüberVolkswirtschaftslehre undVolkswirtschaftspolitik besuchen
undzugehörigeProseminareabsolvieren.DieNationalökonomiewarzudemein
Gebiet, aus dem das Thema der Dissertationsschrift gewählt werden konnte.
DiesbliebauchnachderNovellevon1926weitestgehendso;hinzukamjedoch–
undhier dientendie Staatswissenschaftenden Juristen alsVorbild – eineVor-
lesung über Sozialpolitik. AußerdemwarenVolkswirtschaftslehre und Volks-
wirtschaftspolitiknunGegenstanddes zweitenRigorosums.
386 Degenfeld-Schonburg, StellungderPolitischenÖkonomie374.
Nationalökonomie& Volkswirtschaftspolitik 551
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik