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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Universität in Krakau mit 14,5% verzeichnet. Insgesamt lag der Anteil der FrauenandennichtdeutschsprachigenUniversitäten (alsGesamtheit gesehen, ohne Unterscheidung hinsichtlich Sprache) bei 10,4% bei den deutschspra- chigen hingegen lediglich bei 6,2%. Auch ein Vergleich der beiden Prager UniversitätenzeigteinähnlichesBild:WährendanderböhmischenUniversität 8,7%derStudierendenFrauenwaren,warenesanderdeutschenUniversität in Prag lediglich rund4%. Die Universitätslandschaft war zu Beginn des 20. Jahrhunderts schon seit längererZeit imHinblick auf die Standorte nicht gewachsen. Sowurden zwar etlicheHochschulenEndedes 19. Jahrhunderts etabliert,3PlänezurGründung neuerUniversitätenscheitertenjedoch.Als»jüngste«UniversitätCisleithaniens wurdedieCzernowitzerUniversität, 1875errichtet, angesehen.Danachkames lediglichdurchdie SpaltungderPragerUniversität 1882 zu einemZuwachs in der Universitätslandschaft. In den letzten Kriegsjahren kam es zu mehreren AnträgenaufErrichtungvonUniversitäten–wohlversuchtemanauch,die1917 herrschendeReformstimmungauszunützen.4 B. ZurMobilität zwischendenösterreichischenUniversitäten Während um 1849 die deutsche Sprache als Unterrichtssprache an den Uni- versitäten vorherrschte,mussten in den folgenden JahrzehntendenNationali- tätenderHabsburgermonarchie immermehrZugeständnissegemachtwerden: Sowurden1861anderKrakauerUniversitätVorlesungeninpolnischerSprache eingeführt5–zunächstnochnebendeutschsprachigenLehrveranstaltungen,ab 1870warenalleordentlichenundaußerordentlichenProfessorenderUniversität zuKrakauangehalten, ihreVorlesungenaufPolnischabzuhaltenmitAusnahme vonVorträgenüberdeutscheSpracheundLiteratur.6Ein Jahrspäterkameszu grundlegendenÄnderungenauchanderLembergerUniversität–sowarennun auch hier Vorträge in polnischer und in ukrainischer Sprache vorgesehen. Weiters sollten»inZukunft nurKandidaten,welche zumVortrage in einerder beidenLandessprachenvollkommenbefähigt[waren,][aufdieLehrkanzelnder Rechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät] berufenwerdenkönnen.«7 IndenfolgendenJahrenkamesinLembergzueinergraduellenStärkungder 3 Vgl. dazuEngelbrecht, Bildungswesen IV,251–265. 4 SowurdenunteranderemdieGründungeinerukrainischenUniversität inLembergundeiner deutschenUniversität inLinzgefordert.Vgl.dazuStaudigl-Ciechowicz,Universitätenum 1918. 5 Ministerial-Erlassvom13.2. 1861, abgedruckt in:Thaa,Universitäten54–58. 6 KUMEvom14.5. 1870, abgedruckt in:Beck,Kelle,Universitätsgesetze17. 7 KUMEvom11.7. 1871, abgedruckt in:Beck,Kelle,Universitätsgesetze17. DieösterreichischeUniversitätslandschaftum1918642
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938