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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Staatswissenschaftlichen Fakultäten einander. Zwei Beispiele an zwischenfa- kultärerZusammenarbeit seienhiergenannt. 1. DieEntschließungbezüglichderRechtsangleichung (März1932) Die Frage der Rechtsangleichung anDeutschlandwar für die einzelnen Fach- vertreter stets ein aktuelles Thema, das nicht nur in wissenschaftlichen Auf- sätzenbehandeltwurde, sondernauch inderLehreerörtertwurde.Die akade- mischen Vertreter der Rechts- und Staatswissenschaften inÖsterreich enga- giertensichdabei indiversenArbeitsgemeinschaften. InsbesonderedieWiener Strafrechtswissenschafter unterWenzel Gleispach verfolgten diese Ideen, und offenbar von ihmgingderVorschlag aus, folgendeErklärung als gemeinsame Entschließung aller Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten Öster- reichs zuverkünden: »DieRechtsangleichungzwischendemDeutschenReicheundÖsterreich,ein Teil der Bestrebung, die kulturelle Einheit des deutschenVolkes auf allenGe- bieten gesellschaftlicher Betätigung zumAusdruck zu bringen, hat im letzten Jahrzehnt erfreuliche,wennauchvorerst nochbescheideneErfolge erzielt.Die Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten der österreichischen Hoch- schulen sind derÜberzeugung, dass die Arbeiten zur Rechtsangleichungmit grösstemEiferundNachdruckfortzusetzenseien.Dabeitatkräftigmitzuwirken gilt ihnenalsEhrenpflicht.«106 Er wandte sich im Februar 1932 an alle drei österreichischen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultätenmit der Bitte, diese Erklärung imProfes- sorenkollegium zur Sprache zu bringen. Zur Motivation und Vorgeschichte dieser Idee schrieb er: »Der Plan zu diesem Schritt entstammt einer Bespre- chungimKreisederdeutsch-österreichischenArbeitsgemeinschaft,anderauch HerrnausdemReiche teilgenommenhaben.WirmöchtendurchdiesenSchritt zumAusdruckbringen,dassganzungeachtetdesRückschlagesaufdemGebiete der Zollunion, die Arbeiten zurDurchführung der kulturellen Einheit, insbe- sondere dieRechtsangleichung fortzuführen seienundder vielfach festzustel- lenden Lethargie und Entmutigung entgegentreten.« Bereits einen knappen Monat später warenGleispach alle drei zustimmendenBeschlüsse der Profes- sorenkollegienzugegangen,dieer inAbsprachemitdemObmannderDeutsch- österreichischen Arbeitsgemeinschaft, Julius Roller, »veröffentlichen, der Re- gierung überreichen und nach Berlin melden«107wollte. Die reichsdeutschen 106 UAGraz, Jur.Dek.1931/32, 516ex1931/32. 107 Schreiben Wenzel Gleispachs an Dekan Alfred Gürtler vom 18.2. 1932, UA Graz, Jur. Dek.1931/32, 516ex1931/32. GemeinsameAktionenderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultäten 663
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Library
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