Page - 663 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Staatswissenschaftlichen Fakultäten einander. Zwei Beispiele an zwischenfa-
kultärerZusammenarbeit seienhiergenannt.
1. DieEntschließungbezüglichderRechtsangleichung (März1932)
Die Frage der Rechtsangleichung anDeutschlandwar für die einzelnen Fach-
vertreter stets ein aktuelles Thema, das nicht nur in wissenschaftlichen Auf-
sätzenbehandeltwurde, sondernauch inderLehreerörtertwurde.Die akade-
mischen Vertreter der Rechts- und Staatswissenschaften inÖsterreich enga-
giertensichdabei indiversenArbeitsgemeinschaften. InsbesonderedieWiener
Strafrechtswissenschafter unterWenzel Gleispach verfolgten diese Ideen, und
offenbar von ihmgingderVorschlag aus, folgendeErklärung als gemeinsame
Entschließung aller Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten Öster-
reichs zuverkünden:
»DieRechtsangleichungzwischendemDeutschenReicheundÖsterreich,ein
Teil der Bestrebung, die kulturelle Einheit des deutschenVolkes auf allenGe-
bieten gesellschaftlicher Betätigung zumAusdruck zu bringen, hat im letzten
Jahrzehnt erfreuliche,wennauchvorerst nochbescheideneErfolge erzielt.Die
Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten der österreichischen Hoch-
schulen sind derÜberzeugung, dass die Arbeiten zur Rechtsangleichungmit
grösstemEiferundNachdruckfortzusetzenseien.Dabeitatkräftigmitzuwirken
gilt ihnenalsEhrenpflicht.«106
Er wandte sich im Februar 1932 an alle drei österreichischen Rechts- und
Staatswissenschaftlichen Fakultätenmit der Bitte, diese Erklärung imProfes-
sorenkollegium zur Sprache zu bringen. Zur Motivation und Vorgeschichte
dieser Idee schrieb er: »Der Plan zu diesem Schritt entstammt einer Bespre-
chungimKreisederdeutsch-österreichischenArbeitsgemeinschaft,anderauch
HerrnausdemReiche teilgenommenhaben.WirmöchtendurchdiesenSchritt
zumAusdruckbringen,dassganzungeachtetdesRückschlagesaufdemGebiete
der Zollunion, die Arbeiten zurDurchführung der kulturellen Einheit, insbe-
sondere dieRechtsangleichung fortzuführen seienundder vielfach festzustel-
lenden Lethargie und Entmutigung entgegentreten.« Bereits einen knappen
Monat später warenGleispach alle drei zustimmendenBeschlüsse der Profes-
sorenkollegienzugegangen,dieer inAbsprachemitdemObmannderDeutsch-
österreichischen Arbeitsgemeinschaft, Julius Roller, »veröffentlichen, der Re-
gierung überreichen und nach Berlin melden«107wollte. Die reichsdeutschen
106 UAGraz, Jur.Dek.1931/32, 516ex1931/32.
107 Schreiben Wenzel Gleispachs an Dekan Alfred Gürtler vom 18.2. 1932, UA Graz, Jur.
Dek.1931/32, 516ex1931/32.
GemeinsameAktionenderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultäten 663
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik