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des Konsulardienstes zu genügen.«3Gleichzeitig wurde sie von der orientali-
schenAkademie indiek.u.k.Konsular-Akademieumbenannt,dadurchwurde
der Teilung der Ausbildungszweige in einen »orientalischen« und in einen
»westländischen« Rechnung getragen. Als Grundsätze dieser Reform nannte
Malfatti diMonte Tretto »die dominierende und centrale Stellung der staats-
wirtschaftlichenFächer, insbesonderederHandelspolitik, dieErweiterungder
kommerziellenVorbildung unter Beibehaltung der positiven juristischen und
historisch-politischen Disziplinen, die Restriktion des linguistischen Unter-
richtes«4. Als Studiendauer waren fünf Jahre vorgesehen. Die angebotenen
Lehrgegenständewurden in fünfGruppen zusammengefasst: die wirtschaftli-
chenFächer,diekommerziellenFächer,die juristischenFächer,diehistorisch-
politischen undmilitärischen Fächer und schließlich die Sprachen. Daneben
konnteTurn-,Tanz-,Fecht-,Reit-undSchwimmunterrichtgenommenwerden.
Zudenwirtschaftlichen Fächern zähltendieVolkswirtschaftslehre (9 SSt), die
Volkswirtschaftspolitik (16 SSt), die Handelspolitik (16 SSt) und die Finanz-
wissenschaft (4 SSt). Die juristischen Fächer umfassten außer einer Enzyklo-
pädiederRechts- undStaatswissenschaften (4SSt) sowohldasösterreichische
alsauchdasungarischeZivilrecht (17SSt),Handels-undWechselrecht (6SSt),
Zivilprozess (6 SSt), Strafrecht und Strafprozess (6 SSt), weiters das österrei-
chische Staatsrecht (2 SSt) und auch das ungarische Staatsrecht (2 SSt), die
Verwaltungslehre(2SSt)undnatürlichdasVölkerrecht(12SSt).Dierechtlichen
Fächerwarenauf alle fünf Jahre aufgeteilt undwurden inFormvonVorträgen
undSeminarenangeboten.EinenwesentlichenUnterschiedzuden juristischen
Fächern der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten Cisleithaniens
stellte die Berücksichtigung des ungarischenRechts im Studienplan derKon-
sular-Akademiedar.5
Daraus ergab sich für wirtschaftliche und juristische Fächer folgender
Lehrplan (StandStudienjahr1902/03)6
3 Zit. n.Goreczky,Diplomaten-undKonsularausbildung136 f.
4 MalfattidiMonteTretto,Handbuchdesösterreichisch-ungarischenKonsularwesens I
21.
5 DieWienerFakultät brachte zwar imJuli 1918einAnsuchenaufAbhaltungvonLehrveran-
staltungenzumungarischenRechtbeimKUMein,davonwurdeaberaufgrundderpolitischen
Lage abgesehen. Vgl. Referentsbogen vom13.11. 1918,ÖStAAVA, Unterricht Allg., Univ.
Wien,Karton608,UngarischesRecht.
6 Die nachfolgende Tabelle ist der Lehrplan-Tabelle, abgedruckt in: Malfatti di Monte
Tretto,Handbuchdesösterreichisch-ungarischenKonsularwesens I28 f, nachgebildet.
JuristischeLehrstühleananderenWienerHochschulen674
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik