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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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des Konsulardienstes zu genügen.«3Gleichzeitig wurde sie von der orientali- schenAkademie indiek.u.k.Konsular-Akademieumbenannt,dadurchwurde der Teilung der Ausbildungszweige in einen »orientalischen« und in einen »westländischen« Rechnung getragen. Als Grundsätze dieser Reform nannte Malfatti diMonte Tretto »die dominierende und centrale Stellung der staats- wirtschaftlichenFächer, insbesonderederHandelspolitik, dieErweiterungder kommerziellenVorbildung unter Beibehaltung der positiven juristischen und historisch-politischen Disziplinen, die Restriktion des linguistischen Unter- richtes«4. Als Studiendauer waren fünf Jahre vorgesehen. Die angebotenen Lehrgegenständewurden in fünfGruppen zusammengefasst: die wirtschaftli- chenFächer,diekommerziellenFächer,die juristischenFächer,diehistorisch- politischen undmilitärischen Fächer und schließlich die Sprachen. Daneben konnteTurn-,Tanz-,Fecht-,Reit-undSchwimmunterrichtgenommenwerden. Zudenwirtschaftlichen Fächern zähltendieVolkswirtschaftslehre (9 SSt), die Volkswirtschaftspolitik (16 SSt), die Handelspolitik (16 SSt) und die Finanz- wissenschaft (4 SSt). Die juristischen Fächer umfassten außer einer Enzyklo- pädiederRechts- undStaatswissenschaften (4SSt) sowohldasösterreichische alsauchdasungarischeZivilrecht (17SSt),Handels-undWechselrecht (6SSt), Zivilprozess (6 SSt), Strafrecht und Strafprozess (6 SSt), weiters das österrei- chische Staatsrecht (2 SSt) und auch das ungarische Staatsrecht (2 SSt), die Verwaltungslehre(2SSt)undnatürlichdasVölkerrecht(12SSt).Dierechtlichen Fächerwarenauf alle fünf Jahre aufgeteilt undwurden inFormvonVorträgen undSeminarenangeboten.EinenwesentlichenUnterschiedzuden juristischen Fächern der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten Cisleithaniens stellte die Berücksichtigung des ungarischenRechts im Studienplan derKon- sular-Akademiedar.5 Daraus ergab sich für wirtschaftliche und juristische Fächer folgender Lehrplan (StandStudienjahr1902/03)6 3 Zit. n.Goreczky,Diplomaten-undKonsularausbildung136 f. 4 MalfattidiMonteTretto,Handbuchdesösterreichisch-ungarischenKonsularwesens I 21. 5 DieWienerFakultät brachte zwar imJuli 1918einAnsuchenaufAbhaltungvonLehrveran- staltungenzumungarischenRechtbeimKUMein,davonwurdeaberaufgrundderpolitischen Lage abgesehen. Vgl. Referentsbogen vom13.11. 1918,ÖStAAVA, Unterricht Allg., Univ. Wien,Karton608,UngarischesRecht. 6 Die nachfolgende Tabelle ist der Lehrplan-Tabelle, abgedruckt in: Malfatti di Monte Tretto,Handbuchdesösterreichisch-ungarischenKonsularwesens I28 f, nachgebildet. JuristischeLehrstühleananderenWienerHochschulen674
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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