Page - 688 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mit Beschränkung auf die Fächer der Rechts- und Staatswissenschaften, ein-
schließlichVolkswirtschaftslehre«zurBesetzungkamen.5BeidieserGelegenheit
wurdeunteranderemAdolfMenzelzumwirklichenMitgliedgewählt.Erwares,
der als einziger Vertreter der Rechts- und Staatswissenschaften im Untersu-
chungszeitraumeinenVortrag bei einer feierlichen Sitzung derAkademie der
Wissenschaften hielt: Er sprach am 29.Mai 1926 zum Thema »Umwelt und
Persönlichkeit inderStaatslehre«.
DerÜbergang vonderMonarchie zurRepublik erfolgte in rechtlicherHin-
sicht durch das Bundesgesetz vom14.Oktober 1921 betreffend dieAkademie
derWissenschafteninWien.6MitdiesemGesetzwurdedasAdjektiv»kaiserlich«
ausdemTitel gestrichen; alsAufgabederAkademiewurde allgemeindie För-
derung der »Wissenschaft in jeder Hinsicht« festgelegt. §3 leg cit regelte die
staatliche Kontrolle über die Akademie der Wissenschaften: So musste die
Satzung der Akademie durch den Bundespräsidenten bestätigt werden, einer
Bestätigung durch denBundespräsidenten bedurften auch die gewähltenMit-
glieder des Präsidiums.DieAkademie umfasste 60wirklicheMitglieder (je 30
proKlasse) und 160 korrespondierendeMitglieder (je 80 pro Klasse). Die 80
korrespondierendenMitgliederder jeweiligenKlassegliederten sich in35kor-
respondierendeMitglieder imInlandund45korrespondierendeMitglieder im
Ausland.Weiters zählte die Akademie 24 Ehrenmitglieder, »von denen 8 in-
ländische der Gesamtakademie, je 8 ausländische den zwei Klassen angehör-
ten.«7 Die Aufnahme neuer Mitglieder war in der 1922 beschlossenen Ge-
schäftsordnungnormiert.8Gem.§86konnten zweiwirklicheMitglieder einen
Wahlvorschlag erstatten. Diesermusste schriftlich abgefasst und sachlich be-
gründet sein. In einerbesonderenKlassenwahlsitzungwurdenmittelsAbstim-
mungWahllisten gebildet. Die endgültigenWahlen erfolgten sodann in einer
eigenenWahlsitzungderGesamtakademie,wahlberechtigtwarennurwirkliche
Mitglieder.
UnterdenwirklichenMitgliedernderAkademiederWissenschaftenbefan-
densicheinigebedeutendeMitgliederdesDeutschenKlubs9–sowohlunterden
Juristen,alsauchunterdenanderenMitgliedernderphilosophisch-historischen
Klasse,undvorallemdiebeidenPräsidentenderAkademiezwischen1919und
5 Liste derWahlvorschläge der philosophisch-historischenKlasse für das Jahr 1925, AÖAW,
Wahlakten1919–1936.Vorgeschlagen fürdiesebeideStellenwurden:AdolfMenzel,Arnold
Pöschl, JosefRedlich, Josef Schey-Koromla,Carl Stooss.
6 BG14.10.1921BGBl569/1921,diesesGesetzistnacheinigenNovellierungennachwievorin
Kraft.
7 §6 lit. c Satzung derAkademiederWissenschaften inWien (bestätigt durchBundespräsi-
dentenMichaelHainischam14.2. 1922).
8 GeschäftsordnungderAkademiederWissenschafteninWien,beschlosseninderSitzungder
Gesamtakademievom29.5. 1922.
9 ZumDeutschenKlubvglKapitel II.XXXX. DieAkademiederWissenschaften
inWien688
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik